Als Studierendenrat sind wir parteipolitisch neutral, geben keine Wahlempfehlungen ab und informieren unsere Studierenden möglichst vielseitig. Als öffentliche Institution und als Verfasste Studierendenschaft sind wir aber ebenso den Grund- und Menschenrechten verpflichtet und fördern laut Landeshochschulgesetz „auf Grundlage der Verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft [unserer] Mitglieder zur aktiven Toleranz“ [LHG LSA § 65 (1)]. In diesem Sinne halten wir es für richtig und notwendig, uns zur derzeit laufenden Debatte um die Prüfung eines AfD-Verbotes zu äußern. Wir kommen zu dem Schluss, dass der entsprechende Bundestags-Antrag der Gruppe rund um Marco Wanderwitz (CDU), Till Steffen (Grüne), Carmen Wegge (SPD), Martina Renner (Linke) und Stefan Seidler (SSW) überzeugend ist und angenommen werden muss. Positiv nehmen wir zur Kenntnis, dass mit Dr. Karamba Diaby und Dr. Petra Sitte beide halleschen Bundestagsabgeordneten bereits ihre Zustimmung erklärt haben. Das wünschen wir uns für ganz Sachsen-Anhalt.
Der Grund dafür liegt auf der Hand: Die „Alternative für Deutschland“ (AfD) ist keine normale Partei. Sie ist eine Partei, die sich gegen die Demokratie an sich richtet, die nicht an die Gleichheit vor dem Gesetz und die universellen Menschenrechte glaubt, die politische Gegner*innen gewaltsam bekämpfen und Menschen aufgrund rassistischer Kategorien entrechten will. Auf höchsten Positionen finden sich Menschen, die den Nationalsozialismus verharmlosen oder sogar verherrlichen. Als Studierendenschaft wissen wir insbesondere um die faschistischen Strukturen der „Deutschen Burschenschaft“ (DB), die in der AfD aufgehen. Zu nennen ist hier etwa der bayerische Burschenschafter Daniel Halemba, der für die AfD nicht trotz sondern gerade wegen seiner offenkundigen NS-Verehrung im Münchner Landtag sitzt. Zu nennen wäre hier auch Mario Müller, der als Kader der damaligen NPD-Jugendorganisation und Neo-Nazi, als Mitglied der Identitären Bewegung und als Burschenschafter auch in Halle immer wieder Menschen brutal angegriffen hat und nun für die AfD tätig ist. Zu nennen sind hier die Ausfälle des halleschen AfD-Stadtrates Andreas Heinrich, der Menschen mit Migrationshintergrund und jüdische Menschen für nicht „zu uns“ gehörig hält und die Ehrung von NS-Opfern verächtlich macht. Auch lassen sich die extrem antisemitischen Äußerungen eines Donatus Schmidt, Mitarbeiter der AfD-Fraktion und Stadtrat, aufzählen, der die Position vertreten hat, jüdische Menschen seien vor den 9/11-Terroranschlägen gewarnt worden. Zuletzt – aber leider nicht abschließend – ist auf die Verbindungen der AfD zum rechten Terror zu verweisen, die sich bei den „Sächsischen Separatisten“ oder bei der Reichsbürger Gruppe rund um „Prinz Reuß“ zeigte.
Antisemitismus, Rassismus, Sexismus, Queerfeindlichkeit, Demokratieverachtung, Geschichtsrevisionismus und Sozialchauvinismus kennzeichnen den ideologischen Kern der AfD.
Umsetzen will sie ihre Ziele nicht nur über Wahlen, sondern mutmaßlich auch mit bewaffneten Gruppen, die bereits jetzt auf einen „Tag X“ hinarbeiten. Wenn der Rechtsstaat sich dagegen verteidigen will, muss er es jetzt tun. Deshalb halten wir es für richtig, dass die politische Initiative ergriffen wird und vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Prüfung eines Verbots unternommen werden kann. Als StuRa unterstützen wir diese Initiative daher und fordern die Mitglieder des Bundestages zur Zustimmung auf!