Der Studierendenrat möchte für die kommenden Hochschulwahlen im Mai 2015 einen Wahlausschuss bestellen. Dieser soll aus fünf Personen bestehen. Er plant und führt die Wahl der Studierendenschaft, sowie die Konstituierung der Fachschaftsräte und des Studierendenrates aus.
Diese müssen Mitglieder der verfassten Studierendenschaft sein (erkennbar am StuRa-Logo auf eurem Studierendenausweis) und dürfen nicht selbst in der bevorstehenden Wahl kandidieren. Der Tätigkeitszeitraum beginnt spätestens am 01.03.2015. Die weiteren Aufgaben richten sich nach der Wahlordnung und der Satzung. Es erwarten euch unter anderem folgende Aufgaben:
Der Wahlausschuss
- hat zusammen mit dem/der Wahlleiter/in die Gesamtaufsicht über die Wahlen
- bestimmt nach formalen Kriterien, welches Wahlverfahren zur Anwendung kommt
- nimmt im Auftrag des/der Wahlleiter/in die Wahlvorschläge entgegen
- entscheidet spätestens am 14. Tag vor der Wahl über Zulassung der Wahlvorschläge
- stellt die nötigen Wahlunterlagen (Vorlagen der Niederschriften, Stimmzettel, Siegel, Urnen, etc.) bereit
- bereitet die Wahlräume vor
- sorgt für die Ausgabe der Briefwahlunterlagen
- bestellt die Abstimmungsausschüsse
- stellt Wahlergebnisse fest, überprüft Entscheidungen der Abstimmungsausschüsse, berichtigt ggfs. die Zählung
- benachrichtigt zusammen mit dem/r WahlleiterIn die gewählten Vertreter/innen in den Gremien
- ruft zusammen mit dem/r Wahlleiter/in die konstituierende Sitzungen ein und führt diese durch
Die Mitglieder des Wahlausschusses werden für ihre Tätigkeit mit einem Betrag in Höhe von 250€ pro Person finanziell entschädigt.
Genauere Informationen findet ihr in der Wahlordnung der Hochschule, der Satzung der Studierendenschaft, auf der Seite zu den Hochschulwahlen www.hochschulwahl.info und im Aufgabenblatt.
Wir freuen uns auf eure Bewerbungen (Vorstellung deiner Person und Motivation) bis zum 15.02.2014 an: sitzungsleitung@stura.uni-halle.de. Geeignete BewerberInnen werden dann zu der Sitzung voraussichtlich am 16.02.2015 einladen.
Außerdem suchen wir noch eine/n WahlleiterIn.