Ausschreibung Kassenprüfungsausschuss (nach § 33 der Finanzordnung)
Der StuRa sucht für das Haushaltsjahr 2012 mindestens drei Mitglieder für den neu zu bildenden Kassenprüfungsausschuss. Die Hauptaufgabe des KPA besteht aus der Prüfung der Haushalte der Fachschaften und des Studierendenrates.
Für den Kassenprüfungsausschuss solltet ihr:
- Mitglieder der Studierendenschaft sein, dürfen aber nicht Mitglied in einem der FSR oder des StuRa sein
- Die Amtszeit endet mit dem Ende des Haushaltsjahres 2013
Es erwarten euch u.A. die Prüfung der Finanzen der Fachschaftsräte und des Studierendenrates. Mindestens untersucht werden muss:
- die Kassen- und Kontostände mit den angegebenen Werten der Buchführung übereinstimmen;
- der Haushaltsplan eingehalten wurde;
- die Buchungen hinreichend belegt sind; im Falle des Studierendenrates genügt die Prüfung einer angemessenen Auswahl von Buchungssätzen;
- für die geprüften Buchungssätze eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage und Konformität mit den Ordnungen der Studierendenschaft besteht;
- Kassen geführt werden, die in der Buchführung nicht erfasst sind (sog. Schwarze Kassen);
- die Buchführung geordnet und nachvollziehbar erfolgte.
Außerdem erfolgt die Erstellung von Prüfprotokollen, anhand derer die Erstellung eines Prüfungsberichts der geprüften Kassen zu erstellen ist, dies sollte bis April des kommenden Jahres geschehen. Mit eurer Bewerbung erhaltet ihr eine Bestätigungsemail mit einer PDF, in der die Finanzordnung und noch einmal die genaue Angabe der anfallenden Aufgabe enthalten ist. Für die Tätigkeit im KPA zahlt der StuRa eine Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe.
Wenn ihr Interesse habt, euch im KPA zu engagieren, meldet euch bitte unter sitzungsleitung@stura.uni-halle.de.