Auf seiner 6. Sitzung, welche am 24. Januar 2017 stattfand, hat der Studierendenrat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg seine Geschäftsordnung reformiert. Dabei wurde die Ordnung vor Allem neu gegliedert, aktualisiert und an die veränderten Vorgänge und Verhältnisse angepasst. Darüber hinaus gab es einige inhaltliche Umgestaltungen. Dazu gehört die im offenen Brief angesprochene Änderung der Paragraphen, die die Sprecher_innen sowie das Referat für Soziales betrifft. Dort wurde folgender Abschnitt gestrichen:
2. Für die Durchführung von Veranstaltungen können der Referent und die Sprecher für Soziales über bis zu 500 Euro je Veranstaltung frei verfügen. Darüber hinaus ist die Zustimmung des Studierendenrates nötig.
Der Antrag, diese Streichung rückgängig zu machen, wurde mit einer Mehrheit von sechs Ja-Stimmen zu elf Nein-Stimmen und vier Enthaltungen abgelehnt. Die gesamte Ordnungsänderung wurde deutlich mit elf Ja-Stimmen zu zwei Nein-Stimmen angenommen.
Seitens des SDS.Die Linke MLU wurde zum einen die oben genannte Änderung und zum anderen die Beschlussfassung allgemein kritisiert. Die zum Teil falsch dargestellten Sachverhalte möchte das Sprecher_innenkollegium des StuRa hiermit richtig stellen.
Der offene Brief wird mit einer umfassenden Kritik am Vorgehen, welches zur Beschlussfassung der gesamten Ordnung geführt hat, eingeleitet. So seien sechs Tage zum Einlesen nicht ausreichend gewesen, die Abstimmung hätte viel zu spät stattgefunden und die gefundene Mehrheit würde keine so umfassende Änderung legitimieren. Zuallererst muss festgestellt werden, dass das Vorgehen zu jedem Zeitpunkt mit den Ordnungen des Studierendenrates konform war.
Die Geschäftsordnung kann theoretisch sogar spontan auf einer Sitzung geändert werden (vgl. §35 der GO des StuRa). Da dies bei einer so umfassenden Umgestaltung natürlich nicht sinnvoll ist, haben sich die Antragsteller_innen dafür entschieden, den Änderungsantrag, in welchem transparent alle Neuheiten samt Begründung gekennzeichnet waren, sechs Tage vor der Sitzung zu verschicken. Wir als Sprecher_innenkollegium empfinden diesen Zeitraum als angemessen.
Die Sitzung des Studierendenrates war zu jedem Zeitpunkt beschlussfähig (vgl. §22 der GO des StuRa). Zudem hätte der Tagesordnungspunkt auch über einen Antrag weiter nach vorne gezogen werden können. Wir bedauern sehr, dass die Sitzung so lange ging. Jedoch zeigt die Erfahrung aus den letzten Jahren, dass es manchmal einfach nicht vermeidbar ist, wenn viele Themen zu diskutieren sind. Selbstverständlich ist es in diesem Zusammenhang auch alles andere als wünschenswert, wenn viele Mitglieder die Sitzung früher verlassen müssen, sei aus familiären oder gesundheitlichen Gründen. An dieser Stelle stehen wir als studentische Selbstverwaltung leider vor dem strukturellen Problem, dass wir nicht eher mit den Sitzungen beginnen können, da diese sonst möglicherweise mit den Lehrveranstaltungen mancher Mitglieder kollidiert. Hierfür muss ein funktioneller, langfristiger Weg gefunden werden, wie zum Beispiel der bereits lang geforderte „Gremien-Tag“.
Den Vorwurf, der StuRa würde seine Pflicht zum Minderheitenschutz vernachlässigen, weisen wir in jeder Form zurück. Dank vieler engagierter Studierender gibt es diverse StuRa-Arbeitskreise, die auch die Interessen der kleineren Gruppierung unter der Studierendenschaft vertreten (z.B. AK Inklusion, AK Studieren mit Kind, AK Refugees Welcome usw.) und mit Finanzmittel ausgestattet sind. Darüber hinaus wird durch das Wahlsystem definitiv gewährleistet, dass auch kleinere Fachbereiche sowie das Studienkolleg im Gremium vertreten sind.
Im offenen Brief wird behauptet, der StuRa hätte den Sozialtopf gestrichen. Dies ist nicht korrekt. Der Sozialtopf setzt sich aus einem Teil der Gelder zusammen, die alle Mitglieder der Studierendenschaft jedes Semester einzahlen und wird unter anderem zweckgebunden für die Vergabe von Sozialdarlehen an Studierende mit unverschuldeten finanziellen Schwierigkeiten genutzt (Vgl. Haushaltsplan 2017).
Gemeint ist eigentlich die oben genannte Änderung – die Streichung der freien Verfügung über Geld durch die beiden Sozialsprecher_innen sowie das Referat für Soziales. Wir als Sprecher_innenkollegium halten die Streichung dieser freien Verfügung für sinnvoll.
Zum einen wird so mehr Transparenz für die Studierendenschaft und den StuRa geschaffen. Die Marginalisierung der Summe lehnen wir ab, da es sich um Gelder der Studierendenschaft handelt, mit denen verantwortungsbewusst und transparent umgegangen werden muss. Mehr Übersicht über dieses Geld zu haben, bedeutet also nicht, dass der StuRa den entsprechenden Personen misstraut, sondern dass er seiner anvertrauten Pflicht besser nachkommen kann.
Zum anderen wird so eine Gleichberechtigung zwischen allen Referaten und Sprecher_innenposten hergestellt. Autonom über Geld zu entscheiden war bisher nur ein Privileg der Sozialsprecher_innen und dem Referat für Soziales. Alle anderen sind und waren auf Beschlüsse des StuRa angewiesen. Wie oben schon begründet halten wir dies für das richtige Vorgehen und schaffen damit eine Gleichbehandlung aller.
Dieses Vorgehen heißt jedoch nicht, dass die zurückgestellten Gelder für die Arbeit der drei Sozialposten blockiert sind. Es bedeutet nur, dass nun auch diese durch das Gremium freigegeben werden müssen.
Das Sprecher_innenkollegium ist sich der wichtigen sozialen Rolle des Studierendenrates deutlich bewusst und wird sich auch zukünftig dafür einsetzen, dass Minderheiten geschützt werden und sozial benachteiligten Studierenden geholfen wird.
Die neue Geschäftsordnung sorgt dabei für Transparenz, eine bessere Regelung der Sitzungen sowie des Tagesgeschäfts.
Zum Nachlesen:
Die neue Geschäftsordnung: https://www.StuRa.uni-halle.de/wp-content/uploads/2009/07/geschaeftsordnung-vom-24.01.2017-1.pdf
Das Protokoll zur Sitzung: [Nachreichung wenn veröffentlicht]
Der offene Brief des SDS: https://www.facebook.com/Sds.mlu/posts/1245236302191859:0
Haushaltsplan 2017: https://www.StuRa.uni-halle.de/wp-content/uploads/2010/06/haushalt-2017_ueberarbeitet-fuer-2.-lesung.pdf