-Neuausschreibung zur Nachbesetzung-
Der Studierendenrat erhebt für die Erfüllung seiner Aufgaben und der Aufgaben der Fachschaftsräte Beiträge von den Studierenden, die diese mit ihrem Semesterbeitrag entrichten. Die ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung dieser Gelder und der Haushalte von Studierendenrat und Fachschaftsräten überprüft der Kassenprüfungsausschuss. Daher sucht der Studierendenrat ein weiteres Mitglied für den Kassenprüfungsausschuss, der die Finanzen des Haushaltsjahres 2015 prüft. Bei einer Besetzung dieses Ausschuss mit drei Personen beläuft sich der zeitliche Aufwand auf 80 Stunden für die gesamte Tätigkeitszeit, welche hauptsächlich im März und April zu absolvieren ist. Die Tätigkeit wird pro Person mit insgesamt 833,36€ vergütet.
Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
- Mitglied der verfassten Studierendenschaft (erkennbar am StuRa-Logo auf eurem Studierendenausweis)
- kein Mitglied des Studierendenrates im Jahr 2015
- kein Mitglied in einem der Fachschaftsräte im Jahr 2015
Genauere Informationen findet ihr in der Finanzordnung des Studierendenrates. Mitglieder des Kassenprüfungsausschusses werden für ein Jahr gewählt. Die Tätigkeit wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet. Falls ihr Interesse habt und euch als Mitglied des Kassenprüfungsausschusses engagieren wollt, schreibt bis zum 17.02.17 eine E-Mail mit einer kurzen Vorstellung eurer Person und eurer Motivation an sitzungsleitung@stura.uni-halle.de. Die Bewerber*innen werden zur Sitzung des Studierendenrates am 20.02.17 eingeladen, um sich dort vorzustellen. Auf dieser Sitzung werden dann die Mitglieder des Kassenprüfungsausschusses gewählt.