Preisstabilität statt Erhöhungsspirale!
angekündigte Preiserhöhung für 2025 geht die in die völlig falsche Richtung
Alle paar Monate wieder wurde der Preis des 49-Euro-Tickets diskutiert. Finanzminister Lindner (FDP) hat schon zu Protokoll gegeben, dass das Ticket mehr als 49 Euro kosten müsse. Schon vorher gab es immer wieder Vorstöße in diese Richtung. Jetzt haben die Länder erklärt, dass das Ticket im Jahr 2025 teurer werden soll. Wie viel ist noch nicht klar.
Das betrifft auch die Studierenden, denn unser 29,40-Euro-Ticket ist an den Preis des D-Tickets gekoppelt, also würde auch der Preis für die Studierenden steigen. Außerdem ist es sowieso im Interesse der Studierenden, dass es einen halbwegs bezahlbaren ÖPNV für alle gibt und Mobilität nicht noch mehr zu einem Luxusgut wird bzw. die Verkehrswende der Haushaltsdisziplin geopfert wird. Preiserhöhungen widersprechen diesen Zielen.
Sollte sich der Preis von 29,40 Euro für uns ändern, dann müssten wir darüber hinaus natürlich neu entscheiden. Das ist ein massiver bürokratischer Aufwand und gefährdet die Existenz vollsolidarischer Ticketmodelle. Letztlich ist diese Kurzfristigkeit für demokratischen Studierendenschaften schlicht nicht einzuhalten.
Das sorgt für Verunsicherung. Es ist nicht erklärlich, dass Bundes- und Landesregierungen einen der in diesem Land sehr gering vorhandenen verkehrspolitischen Erfolge so einfach opfern sollten.
Als Studierendenrat sprechen wir uns ganz klar gegen jede Preiserhöhung aus. Statt mehr Geld für Mobilität zu verlangen, sollte Mobilität als Grundrecht anerkannt werden. Dass Kommunen und Verkehrsverbände, die finanzielle Probleme mit dem D-Ticket schildern, für diese Grundversorgung unterstützt werden müssen, ist klar.
Aber wenn Preiserhöhungen die Lösung für finanzielle Probleme bieten würden, dann müssten die Straßenbahnen bundesweit auf goldenen Schienen fahren – das tun sie nicht, weil sich ein flächendeckender ÖPNV nicht bundesweit über den Verkaufspreis der Tickets tragen kann. Stattdessen braucht es eine gute und auskömmliche Finanzierung. Zuständig ist dafür der Bund, der mit den Landesregierungen, den Kommunen und den Verkehrsbetrieben gemeinsame Lösungen finden muss, um die (studentische) Mobilität nicht meilenweit zurückzuwerfen.