Bericht Senatssitzung 16.10.2019:
 

Der Rektor begrüßt die Senatsmitglieder zur ersten Sitzung im Wintersemester 2019/2020.

Er eröffnet die Sitzung mit der Besinnung auf den Anschlag in der Stadt Halle am 9. Oktober 2019 und betont, dass die Martin-Luther-Universität für eine Kultur des Miteinanders, für Weltoffenheit und für Vielfalt steht. In einer Schweigeminute gedenken die Senatsmitglieder der Opfer des Anschlags.

Prof. Dr. Tietje leitet danach auf die Senatssitzung über und begrüßt die neu gewählten studentischen Vertretungen im Senat.

Zu Beginn informiert der Rektor im Senat über den Stand der Einschreibezahlen zum Stichtag 11. Oktober. An der Universität konnten erneut nahezu 4.300 neue Studierende begrüßt werden, davon mehr als 2.800 Ersteinschreibungen. Insgesamt bewegen sich die Ersteinschreibungen auf dem Niveau des Vorjahres. Die Gesamtzahl der Studierenden an der MLU (über 20.600) befindet sich auf Rekordniveau.

Prof. Dr. Tietje geht anschließend auf die Diskussion zur Fortführung des StudiFit im Lührmann-Zentrum ein, die die Hochschule seit den Sommermonaten beschäftigt. Er betont, dass der Erhalt der Anlage ein wichtiges Anliegen für das Rektorat ist und dementsprechend durch die Hochschulleitung verschiedene Szenarien zur Weiterführung geprüft werden. Denkbar ist sowohl die Fortführung des StudiFit durch die Universität, wofür zusätzliche Ressourcen eingesetzt werden müssen. Zum anderen kommt der Weiterbetrieb durch den USV als externe Lösung in Betracht. Die abschließende Entscheidung wird nicht vor der Oberbürgermeisterwahl getroffen.

Prof. Dr. Christian Tietje berichtet darüber hinaus über den Erfolg im Tenure-Track-Programm und informiert die Senatsmitglieder über die Laufzeit des Programms. Eine Besetzung der Tenure-Track Professuren muss bis spätestens 30.11.2022 erfolgt sein. Die Gesamtlaufzeit des Programms endet im Jahr 2032. Die weitere Abstimmung über die Ausschreibungen erfolgt mit den Fakultäten, sobald der Zuwendungsbescheid vorliegt. Er gratuliert der Prorektorin Prof.´in Dr. Johanna Mierendorff und dem Prorektor Prof. Dr. Wolfgang Paul zur erfolgreichen Antragstellung und dankt darüber hinaus insbesondere auch den Dekanaten und dem Senat für die Unterstützung und Zusammenarbeit während der Antragsphase. Die Universität hat sich mit der Entscheidung für das Programm für neue Elemente der Karriereplanung und der Personalstruktur entschieden.

Auf der Grundlage des vorliegenden Beschlussvorschlags erläutert der Rektor die Hintergründe für die beabsichtigte Neuregelung der Verfahrensweise für Gastprofessuren. Das Verfahren führte in der Vergangenheit zu Verzögerungen und zu langen Wartezeiten für die Erteilung von Zusagen an die Eingeladenen.

Der Vorschlag für die Neuregelung umfasst für

-nternationale Fakultätsgastprofessuren eine Flexibilisierung: die Fakultäten erhalten ein jährliches Budget in Höhe von 10.000 Euro; die Verteilung und Auswahl erfolgen fakultätsintern;

– Internationale Namensgastprofessuren eine Aufwertung: es können in jedem Jahr zwei Namensgastprofessuren vergeben werden, davon jeweils eine in den Naturwissenschaftlichen Fakultäten und eine in den Geistes- und Sozialwissenschaften; zur Verfügung stehen künftig vier Namen; die Namensgastprofessur richtet sich an besonders renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler; die Auswahl erfolgt fakultätsübergreifend; das Budget beträgt 20.000 Euro;

– Internationale strategische Gastprofessuren eine Flexibilisierung: für strategische Gastprofessuren steht ein Budget in Höhe von 40.000 Euro zur Verfügung; die Fakultäten erhalten ein Vorschlagsrecht; die Auswahl erfolgt durch das International Office in Abstimmung mit dem Rektor.

– Die Neuregelung der Verfahrensweise gilt für Gastprofessuren und Gastdozenturen gleichermaßen.

  • Die Anträge können jederzeit gestellt werden.

– Die Bestellung der Gastprofessuren erfolgt durch den Senat in jeder Sitzung oder einmalig am Ende eines Semesters.