Von Christian Annecke und Benjamin Korn

In den Semesterferien war etwas weniger zu tun. Dennoch haben wir regelmäßig folgendes gemacht:

– Wöchentliche Sprechstunde angeboten

– Sozialdarlehen bewilligt
– Mahnungen geschrieben
– Rückzahlungen eingetragen
– Einleitungen von Mahnverfahren
– Teilnahme an den Sprecherkollegiumssitzungen
Des weiteren haben wir in Zusammenarbeit mit Felix, dem Referenten für Soziales, die Satzung überarbeitet. Wir möchten, dass es in der nächsten Legislatur zukünftig zwei Sozialsprecher gibt. Gründe sind u.a. folgende:
– Stärkung des Bereiches Soziales im Studierendenrat. Der Sozialreferent sollte sich zukünftig nur auf die Bearbeitung sozialpolitischer Themen konzentrieren können. Zwei Sozialsprecher können ihn bei Bedarf bei seinen Aktionen/Veranstaltungen, wie in Abs. 1 §7 der GO vorgesehen, unterstützen. Insbesondere die Themen studentisches Wohnen/Wohngeld, Studentenwohnheime oder BAföG-Veranstaltungen, AK Studieren mit Kind und AK Inklusion sind bisher zu kurz gekommen. Eine Person alleine kann diese Aufgabe nicht adäquat erfüllen.
– Professionalisierung bei der Verwaltung/Vergabe von Sozialdarlehen: Die SozialsprecherInnen können sich durch ihre Hauptaufgabe hinsichtlich der Verwaltung/Vergabe von Sozialdarlehen weiter professionalisieren, indem unter anderem eine eigene Verwaltungsdatenbank/Software angeschafft/programmiert und die Möglichkeit von Sozialdarlehen (stärker publiziert wird. Eine engere Rückkopplung mit dem Studentenwerk ist hier von Nöten.)
– Stärkere Einbindung von Mitgliedern des Studierendenrates in exekutive Funktionen durch einen weiteren Posten
– Es sollte drei aktive Leute geben (Krankheit, Urlaub des einen etc.)
Konkret sieht unser Geschäftsordnungsänderungsantrag folgendermaßen aus:

  Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung

§ 7 Referent und Sprecher für Soziales
 
(1)               Die Sprecher für Soziales vertreten den Bereich Soziales stimmberechtigt im Sprecherkollegium.
 
(2)               Die Sprecher für Soziales vergeben sind zuständig für die Vergabe der Sozialdarlehen, und der damit verbunden Überwachung der Rückzahlungen. Dies beruht auf der auf der Grundlage der Finanzordnung und der Richtlinien zur Vergabe von Sozialdarlehen. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Rückzahlungsmodalitäten kümmern sie sich um die Einleitung aller Mahnverfahren. Sie sind für die Prüfung des Bedarfs der Antragsteller verantwortlich und haben dem Studierendenrat auf Nachfrage Auskunft zu anonymen Statistiken der Darlehensvergabe zu erteilen, insbesondere zur Anzahl, Rückzahlungsquote und zu anhängigen Mahnverfahren.
 
(3)               Der Sozialreferent ist für die Bearbeitung sozialpolitischer Themen in der Studierendenschaft hauptverantwortlich. Er ist Ansprechpartner für den Bereich Nachteilsausgleich. Er hält Kontakt zur Universität, zum Studentenwerk, zu den Arbeitskreisen des Studierendenrates, vor allem mit dem AK Studierende mit Kind und dem AK Inklusion, und weiteren für das jeweilige Thema relevanten Institutionen. Er führt insbesondere persönliche Beratungen und öffentliche Veranstaltungen zu diesem Themenbereich durch. Bei Bedarf unterstützen die Sozialsprecher den Referenten bei der Planung und Durchführung der Veranstaltungen.
 
(4)               Für die Durchführung von Veranstaltungen können der Referent und die Sprecher für Soziales gemeinsam über bis zu 500 Euro je Veranstaltung frei verfügen. Darüber hinaus ist die Zustimmung des Studierendenrates nötig.
 
(5)              In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaub, längerfristige Abwesenheit) kann der Sozialreferent einen Sozialsprecher vertreten, um so die schnelle Hilfe für die Antragsteller bei der Sozialdarlehensvergabe zu gewährleisten.