Für unser fünfköpfiges Wahlteam suchen wir folgende Personen:

  • eine*n Wahlleiter*in
  • 2 studentische Hilfskräfte für das Wahlbüro
  • 2 studentische Mitglieder für den Wahlausschuss

Ausschreibung Wahlleiter*in

Der Studierendenrat sucht für die kommenden Hochschulwahlen im Sommer 2025 eine*n Wahlleiter*in. Diese*r gibt die Wahlen und die Wahlergebnisse bekannt, überwacht die technische Durchführung und steht dem Wahlausschuss für die Wahlen der studentischen Gremien (Fachschaftsräte und Studierendenrat) als beratendes Mitglied bei. Der*Die Wahlleiter*in wird in seiner Arbeit vom neuen Wahlbüro (zwei studentische Hilfskräfte) unterstützt.
Der*Die Wahlleiter*in muss Mitglied der verfassten Studierendenschaft sein (erkennbar am StuRa-Logo auf eurem Studierendenausweis). Der ehrenamtliche Tätigkeitszeitraum beginnt spätestens am 29.01.2025. Die Wahl zum*zur Wahlleiter*in erfolgt für ein Jahr, die Haupttätigkeitszeit liegt allerdings zwischen März und Juli. Die Aufgaben als Wahlleiter*in richten sich nach der Wahlordnung und der Satzung der Studierendenschaft. Es erwarten euch unter anderem folgende Aufgaben:

Der*Die Wahlleiter*in:
• hat zusammen mit dem Wahlausschuss die Gesamtaufsicht über die Wahlen
• ist während des Wahlzeitraums anwesend
• sichert die technische Vorbereitung und Durchführung der Wahlen;
• führt Beschlüsse des Wahlausschusses aus und nimmt an deren Sitzungen teil;
• legt den Wahltag[1] bzw. die Wahlzeit[1] fest und stellt im Einvernehmen mit dem Wahlausschuss einen Terminplan über den zeitlichen Ablauf der Wahlvorbereitungen und der Wahlen auf;
• hat die Wahlen rechtzeitig vor dem Wahltag bzw. dem Beginn der Wahlzeit bekanntzumachen;
• hat die Wähler*innenverzeichnisse aufzustellen, zu führen und abzuschließen;
• legt Ort, Beginn und Ende der Auslegung der Wähler*innenverzeichnisse fest;
• nimmt Wahlvorschläge an und notiert den Eingang, informiert Bewerber*innen unverzüglich
über etwaige Mangel;
• gibt spätestens am 7. Tag vor dem Wahltag[1] bzw. dem Beginn der Wahlzeit[1] die zugelassenen Wahlvorschläge bekannt;
• stellt bei Urnenwahl[1] die nötigen Wahlunterlagen (Vorlagen der Niederschriften, Stimmzettel, Siegel, Urnen, etc.) bereit;
• sorgt für den korrekten Ablauf der Briefwahl und für die Ausgabe der Briefwahlunterlagen;
• bestimmt bei Urnenwahl[1] in Abstimmung mit der Universitätsverwaltung die Wahlräume und legt die Zuordnung der Wahlberechtigten zu den einzelnen Wahlräumen fest;
• bestellt bei Urnenwahl[1] die Mitglieder der Abstimmungsausschüsse und ggf. des Zahlausschusses;
• sorgt bei elektronischer Wahl[1] für die Versendung der Wahlunterlagen;
• stellt dem Wahlamt der Universität bei elektronischer Wahl[1] die fur die Erstellung der Stimmzettel in der Wahlsoftware die notwendigen Informationen zur Verfügung;
• bereitet bei Urnenwahl[1] die Wahlräume vor;
• führt die Wahlprüfung durch;
• gibt die Wahlergebnisse bekannt und benachrichtigt die gewählten Vertreter*innen;
• ruft zusammen mit dem Wahlausschuss die konstituierenden Sitzungen ein und führt diese durch.

Der*Die Wahlleiter*in wird für seine*ihre Tätigkeit mit einem Betrag in Höhe von 2.000 Euro finanziell entschädigt.
Genauere Informationen findet ihr in der Wahlordnung der Studierendenschaft, der Satzung der Studierendenschaft und auf der Seite zu den Hochschulwahlen: www.hochschulwahl.info
Wir freuen uns auf eure Bewerbungen (Vorstellung deiner Person und Motivation) bis zum 04.01.2025 an: sitzungsleitung@stura.uni-halle.de
Geeignete Bewerber*innen werden dann zu der Sitzung des Studierendenrates am am 13.01.2025 eingeladen.

[1] abhängig von der Entscheidung des Wahlausschusses zur Durchführung der Wahlen der Organe der studentischen Selbstverwaltung als elektronische Wahl oder als Urnenwahl

Ausschreibung zwei studentische Hilfskräfte im Wahlbüro (10 Stunden pro Woche)

Der Studierendenrat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist die demokratische Vertretung der verfassten Studierendenschaft und vertritt die Belange von über 18.000 Studierenden. Dafür benötigen wir deine Unterstützung.
Wir suchen vom 03.02. bis zum 03.08.2025 zwei studentische Hilfskräfte (m/w/d) für unser Wahlbüro. Das Wahlbüro unterstützt den*die Wahlleiter*in des Studierendenrates bei der Vorbereitung und Durchfuhrung der Wahlen der studentischen Selbstverwaltung.
Im Studierendenrat sind die Stellen als studentische Hilfskraft im Wahlbüro vom 03.02. bis zum 03.08. 2025 zu besetzen.

Aufgaben
Unterstützung des*der Wahlleiter*in bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen der studentischen Selbstverwaltung, insbesondere:
• Ausarbeitung der Wahlbekanntmachung,
• Führung der Wählerverzeichnisse, Durchführung der Auslegung und Entgegennahme und Prüfung von Berichtigungsanträgen,
• Entgegennahme und Prüfung der Wahlvorschlage sowie Kommunikation mit den Wahlbewerber*innen,
• Herstellung der notwendigen Wahlunterlagen,
• Entgegennahme und Prüfung von Briefwahlanträgen sowie die Bereitstellung und Ausgabe der Briefwahlunterlagen,
• Versendung der Wahlunterlagen bei elektronischer Wahl,
• enge Zusammenarbeit mit dem Wahlamt der Universität bei der Erstellung der Stimmzettel bei elektronischer Wahl
• Vorbereitung der Wahlräume bei Urnenwahl,
• Durchführung der Wahlprüfung, Bekanntgabe der Wahlergebnisse und Benachrichtigung der Gewählten,
• Unterstützung des Wahlausschusses bei den Konstituierungen.

Wir erwarten
• Freundliches und kommunikatives Auftreten sowie Verschwiegenheit
• Selbstständigkeit und Organisiertheit
• Fähigkeit, die Vorgaben der Wahlordnung umzusetzen
• Sichere Beherrschung von PC-Datenverarbeitung (primär MS Office)
• Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Zuverlässigkeit

Von Vorteil sind
• Erfahrungen in der Vorbereitung, Durchführung oder Auszahlung von Wahlen
• Erfahrungen im Umgang mit juristischen Vorgaben
• Erfahrungen in Büro- und/oder Gremienarbeit

Wir bieten
• Eine Vergütung in Höhe von 556 Euro pro Monat
• Dauerhafte Unterstützung durch den*die Wahlleiter*in und den Studierendenrat
• Eine schöne, spannende, abwechslungsreiche und persönliche Arbeitsatmosphäre
• Möglichkeit zur relativ flexiblen Einteilung der Arbeitszeit im Rahmen von Bürozeiten und Vereinbarkeit mit dem Studium

Bei Rückfragen wende dich an Isabel Kawka und Ferdinand Kirchfeld, erreichbar unter folgender Email: vorsitz@stura.uni-halle.de
Deine Bewerbung richtest du bitte postalisch oder elektronisch mit den üblichen Unterlagen (jeweils kurzer Lebenslauf und Motivationsschreiben) bis zum 04.01.2025 an den Studierendenrat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, z.H. Vorsitzende, Universitätsplatz 7, 06099 Halle (Saale); Email: vorsitz@stura.uni-halle.de
Geeignete Bewerber*innen werden zur Vorstellung zu der Sitzung des Studierendenrates am 13.01.2025 eingeladen.

Wir freuen uns auf deine Bewerbung!

Ausschreibung zwei studentische Mitglieder für den Wahlausschuss

Der Studierendenrat sucht für die kommenden Hochschulwahlen im Sommer 2025 zwei studentische Mitglieder für den Wahlausschuss. Der Wahlausschuss besteht in der Regel aus fünf Mitgliedern.
Der Wahlausschuss beaufsichtigt insbesondere die Arbeit der Wahlleitung und des neuen Wahlbüros (zwei studentische Hilfskräfte), stellt das Wahlergebnis fest und führt die Konstituierung der Fachschaftsräte und des Studierendenrates durch. Die Sitzungen des Wahlausschusses finden im Zeitraum der Vorbereitung und Durchführung der Wahl in der Regel alle zwei Wochen statt.
Mitglieder des Wahlausschusses müssen Mitglieder der verfassten Studierendenschaft sein (erkennbar am StuRa-Logo auf eurem Studierendenausweis) und dürfen nicht selbst in den bevorstehenden Wahlen kandidieren. Die studentischen Mitglieder sollen nicht mit dem Studierendenrat oder einem Fachschaftsrat verbunden sein (Mitglied, Referent*in o.a.). Der ehrenamtliche Tätigkeitszeitraum beginnt spätestens am 10.02.2025. Die Wahl erfolgt für ein Jahr, die Haupttätigkeitszeit liegt allerdings zwischen März und Juli.
Die Aufgaben des Wahlausschusses richten sich nach der Wahlordnung und der Satzung der Studierendenschaft. Es erwarten euch unter anderem folgende Aufgaben:

Der Wahlausschuss
• hat zusammen mit der Wahlleitung die Gesamtaufsicht über die Wahlen;
• wählt aus seiner Mitte eine*n Vorsitzende*n
• schlägt dem Studierendenrat vor, welches Wahlverfahren (elektronische Wahl oder Urnenwahl) zur Anwendung kommt;
• entscheidet vor den Wahlen mit Unterstützung durch das Wahlbüro über die Zulassung der Wahlvorschläge und legt fest, bei welcher Wahl welches Wahlsystem zur Anwendung kommt;
• überprüft Entscheidungen der Abstimmungsausschüsse und des Zahlausschusses, berichtigt ggfs. die Zahlung;
• überprüft das Ergebnis der Wahlprüfung des*der Wahlleiter*in;
• stellt die Wahlergebnisse fest und fertigt die Wahlniederschrift an;
• entscheidet uber die Begrundungen von Wahlanfechtungen und korrigiert ggf. betroffene Wahlergebnisse bzw. schlagt dem Studierendenrat vor, eine Wiederholung der Wahl anzuordnen;
• ruft zusammen mit dem*r Wahlleiter*in die konstituierenden Sitzungen ein und fuhrt diese durch.

Mitglieder des Wahlausschusses werden insbesondere für ihren zeitlichen Aufwand bei der Konstituierung der Fachschaftsräte und des Studierendenrates mit einem Betrag in Hohe von 200 Euro finanziell entschädigt. Der*Die Vorsitzende wird für den besonderen Aufwand mit 400 Euro entschädigt.
Genauere Informationen findet ihr in der Wahlordnung der Studierendenschaft, der Satzung der Studierendenschaft und auf der Seite zu den Hochschulwahlen: www.hochschulwahl.info
Wir freuen uns auf eure Bewerbungen (Vorstellung deiner Person und Motivation) bis zum 04.01.2025 an: sitzungsleitung@stura.uni-halle.de
Geeignete Bewerber*innen werden dann zu der Sitzung des Studierendenrates am 13.01.2025 eingeladen.