Der Studierendenrat sucht für die kommenden Hochschulwahlen im Sommer 2024 eine*n Wahlleiter*in. Diese*r gibt die Wahlen und die Wahlergebnisse bekannt, überwacht die technische Durchführung und steht dem Wahlausschuss für die Wahlen der studentischen Gremien (Fachschaftsräte und Studierendenrat) als beratendes Mitglied bei. Der*Die Wahlleiter*in wird in seiner Arbeit vom neuen Wahlbüro (zwei studentische Hilfskräfte) unterstützt.

Der*Die Wahlleiter*in muss Mitglied der verfassten Studierendenschaft sein (erkennbar am StuRa-Logo auf eurem Studierendenausweis). Der ehrenamtliche Tätigkeitszeitraum beginnt spätestens am 29.01.2024. Die Wahl zum*zur Wahlleiter*in erfolgt für ein Jahr, die Haupttätigkeitszeit liegt allerdings zwischen März und Juli.
Die Aufgaben als Wahlleiter*in richten sich nach der Wahlordnung und der Satzung der Studierendenschaft. Es erwarten euch unter anderem folgende Aufgaben:

Der*Die Wahlleiter*in:

  • hat zusammen mit dem Wahlausschuss die Gesamtaufsicht über die Wahlen
  • ist während des Wahlzeitraums anwesend
  • sichert die technische Vorbereitung und Durchführung der Wahlen;
  • führt Beschlüsse des Wahlausschusses aus und nimmt an deren Sitzungen teil;
  • legt den Wahltag1 bzw. die Wahlzeit1 fest und stellt im Einvernehmen mit dem Wahlausschuss einen Terminplan über den zeitlichen Ablauf der Wahlvorbereitungen und der Wahlen auf;
  • hat die Wahlen rechtzeitig vor dem Wahltag bzw. dem Beginn der Wahlzeit bekanntzumachen;
  • hat die Wähler*innenverzeichnisse aufzustellen, zu führen und abzuschließen;
  • legt Ort, Beginn und Ende der Auslegung der Wähler*innenverzeichnisse fest;
  • nimmt Wahlvorschläge an und notiert den Eingang, informiert Bewerber*innen unverzüglich über etwaige Mängel;
  • gibt spätestens am 7. Tag vor dem Wahltag1 bzw. dem Beginn der Wahlzeit1 die zugelassenen Wahlvorschläge bekannt;
  • stellt bei Urnenwahl1 die nötigen Wahlunterlagen (Vorlagen der Niederschriften, Stimmzettel, Siegel, Urnen, etc.) bereit;
  • sorgt für den korrekten Ablauf der Briefwahl und für die Ausgabe der Briefwahlunterlagen;
  • bestimmt bei Urnenwahl1 in Abstimmung mit der Universitätsverwaltung die Wahlräume und legt die Zuordnung der Wahlberechtigten zu den einzelnen Wahlräumen fest;
  • bestellt bei Urnenwahl1 die Mitglieder der Abstimmungsausschüsse und ggf. des Zählausschusses;
  • sorgt bei elektronischer Wahl1 für die Versendung der Wahlunterlagen;
  • stellt dem Wahlamt der Universität bei elektronischer Wahl1 die für die Erstellung der Stimmzettel in der Wahlsoftware die notwendigen Informationen zur Verfügung;
  • bereitet bei Urnenwahl1die Wahlräume vor;
  • führt die Wahlprüfung durch;
  • gibt die Wahlergebnisse bekannt und benachrichtigt die gewählten Vertreter*innen;
  • ruft zusammen mit dem Wahlausschuss die konstituierenden Sitzungen ein und führt diese durch.

 

Der*Die Wahlleiter*in wird für seine*ihre Tätigkeit mit einem Betrag in Höhe von 2.000 Euro finanziell entschädigt.
Genauere Informationen findet ihr in der Wahlordnung der Studierendenschaft, der Satzung der Studierendenschaft und auf der Seite zu den Hochschulwahlen: www.hochschulwahl.info
Wir freuen uns auf eure Bewerbungen (Vorstellung deiner Person und Motivation) bis zum 18.01.2024 an: sitzungsleitung@stura.uni-halle.de

Geeignete Bewerber*innen werden dann zu der Sitzung des Studierendenrates am am 22.01.2024 einladen.

1: abhängig von der Entscheidung des Wahlausschusses zur Durchführung der Wahlen der Organe der studentischen Selbstverwaltung als elektronische Wahl oder als Urnenwahl

Die Stellenausschreibung steht auch hier zum Download bereit.