Der Studierendenrat sucht für die kommenden Hochschulwahlen im Sommer 2024 zwei studentische Mitglieder für den Wahlausschuss. Der Wahlausschuss besteht in der Regel aus fünf Mitgliedern.
Der Wahlausschuss beaufsichtigt insbesondere die Arbeit der Wahlleitung und des neuen Wahlbüros (zwei studentische Hilfskräfte), stellt das Wahlergebnis fest und führt die Konstituierung der Fachschaftsräte und des Studierendenrates durch. Die Sitzungen des Wahlausschusses finden im Zeitraum der Vorbereitung und Durchführung der Wahl in der Regel alle zwei Wochen statt.
Mitglieder des Wahlausschusses müssen Mitglieder der verfassten Studierendenschaft sein (erkennbar am StuRa-Logo auf eurem Studierendenausweis) und dürfen nicht selbst in den bevorstehenden Wahlen kandidieren. Die studentischen Mitglieder sollen nicht mit dem Studierendenrat oder einem Fachschaftsrat verbunden sein (Mitglied, Referent*in o.ä.). Der ehrenamtliche Tätigkeitszeitraum beginnt spätestens am 29.01.2024. Die Wahl erfolgt für ein Jahr, die Haupttätigkeitszeit liegt allerdings zwischen März und Juli.
Die Aufgaben des Wahlausschusses richten sich nach der Wahlordnung und der Satzung der Studierendenschaft. Es erwarten euch unter anderem folgende Aufgaben:
Der Wahlausschuss
• hat zusammen mit der Wahlleitung die Gesamtaufsicht über die Wahlen;
• wählt aus seiner Mitte eine*n Vorsitzende*n
• schlägt dem Studierendenrat vor, welches Wahlverfahren (elektronische Wahl oder Urnenwahl) zur Anwendung kommt;
• entscheidet vor den Wahlen mit Unterstützung durch das Wahlbüro über die Zulassung der Wahlvorschläge und legt fest, bei welcher Wahl welches Wahlsystem zur Anwendung kommt;
• überprüft Entscheidungen der Abstimmungsausschüsse und des Zählausschusses, berichtigt ggfs. die Zählung;
• überprüft das Ergebnis der Wahlprüfung des*der Wahlleiter*in;
• stellt die Wahlergebnisse fest und fertigt die Wahlniederschrift an;
• entscheidet über die Begründungen von Wahlanfechtungen und korrigiert ggf. betroffene Wahlergebnisse bzw. schlägt dem Studierendenrat vor, eine Wiederholung der Wahl anzuordnen;
• ruft zusammen mit dem*r Wahlleiter*in die konstituierenden Sitzungen ein und führt diese durch.
Mitglieder des Wahlausschusses werden insbesondere für ihren zeitlichen Aufwand bei der Konstituierung der Fachschaftsräte und des Studierendenrates mit einem Betrag in Höhe von 300 Euro finanziell entschädigt. Der*Die Vorsitzende wird für den besonderen Aufwand mit 600 Euro entschädigt.
Genauere Informationen findet ihr in der Wahlordnung der Studierendenschaft, der Satzung der Studierendenschaft und auf der Seite zu den Hochschulwahlen: www.hochschulwahl.info
Wir freuen uns auf eure Bewerbungen (Vorstellung deiner Person und Motivation) bis zum 18.01.2024 an: sitzungsleitung@stura.uni-halle.de
Geeignete Bewerber*innen werden dann zu der Sitzung des Studierendenrates am 22.01.2024 eingeladen.
Die Stellenausschreibung steht auch hier zum Download bereit.