Der Studierendenrat sucht für die kommenden Hochschulwahlen im Sommer 2021 fünf Vertreter*innen für den Wahlausschuss. Der Wahlausschuss plant und führt die Wahlen der Studierendenschaft sowie die Konstituierung der Fachschaftsräte und des Studierendenrates durch.

 

Mitglieder des Wahlausschusses müssen Mitglieder der verfassten Studierendenschaft sein (erkennbar am StuRa-Logo auf eurem Studierendenausweis) und dürfen nicht selbst in den bevorstehenden Wahlen kandidieren. Der ehrenamtliche Tätigkeitszeitraum beginnt spätestens am 01.03.2021.

 

Die Aufgaben des Wahlausschusses richten sich nach der Wahlordnung und der Satzung der Studierendenschaft. Es erwarten euch unter anderem folgende Aufgaben:

 

Der Wahlausschuss

  • hat zusammen mit dem*r Wahlleiter*in die Gesamtaufsicht über die Wahlen,
  • schlägt dem Studierendenrat vor, welches Wahlverfahren zur Anwendung kommt,
  • nimmt im Auftrag des*r Wahlleiter*in die Wahlvorschläge entgegen,
  • entscheidet vor den Wahlen über die Zulassung der Wahlvorschläge und legt fest, bei welcher Wahl welches Wahlsystem zur Anwendung kommt,
  • stellt bei Urnenwahl die nötigen Wahlunterlagen (Vorlagen der Niederschriften, Stimmzettel, Siegel, Urnen, etc.) bereit,
  • stellt dem Wahlamt der Universität bei Onlinewahl die für die Erstellung der Stimmzettel im Wahlprogramm die notwendigen Informationen zur Verfügung,
  • bereitet bei Urnenwahl die Wahlräume vor,
  • überprüft Entscheidungen der Abstimmungsausschüsse und des Zählausschusses, berichtigt ggfs. die Zählung,
  • überprüft das Ergebnis der Wahlprüfung des*der Wahlleiter*in,
  • stellt die Wahlergebnisse fest und fertigt die Wahlniederschrift an,
  • entscheidet über die Begründungen von Wahlanfechtungen und korrigiert ggf. betroffene Wahlergebnisse bzw. schlägt dem Studierendenrat vor eine Wiederholung der Wahl anzuordnen,
  • ruft zusammen mit dem*r Wahlleiter*in die konstituierenden Sitzungen ein und führt diese durch.

 

Die Mitglieder des Wahlausschusses werden für ihre Tätigkeit mit einem Betrag in Höhe von 500 Euro pro Person finanziell entschädigt.

Genauere Informationen findet ihr in der Wahlordnung der Studierendenschaft, der Satzung der Studierendenschaft und auf der Seite zu den Hochschulwahlen: www.hochschulwahl.info

 

Wir freuen uns auf eure Bewerbungen (Vorstellung deiner Person und Motivation) bis zum 19.02.2021 an: sitzungsleitung@stura.uni-halle.de

Geeignete Bewerber*innen werden dann zu der Sitzung des Studierendenrates am 22.02.2021 eingeladen.