Auf der letzten Senatssitzung am 7. November 2018 wurde vom Rektorat ein vielversprechender Antrag eingebracht. Inhalt dieses Antrages war, potentielle Lehramtsstudierende bis 2022 von den Zweitstudiengebühren zu befreien, um den Lehrkräftemangel in Sachsen-Anhalt nachhaltiger zu bekämpfen und Leute zu ermutigen, nach ihrem ersten Studium noch ein Lehramtsstudium aufzunehmen. Dieser Antrag wurde angenommen. Als Sprecher*innenkollegium des StuRas begrüßen wir diesen Schritt, auch wenn wir die fehlende Konsequenz dahinter bedauern. So wurde ein Antrag aus den Reihen der studentischen Senator*innen, der den Erlass der Zweitstudiengebühren für die gesamte Regelstudienzeit fordert, vom Senat leider abgelehnt. Nun kann es passieren, dass angehende Lehrer*innen ihr Studium ohne Zweitstudiengebühren beginnen, aber – obwohl sie noch in der Regelstudienzeit sind – ab 2022 trotzdem zahlungspflichtig werden. Hier sehen wir ein großes Problem bei dieser an sich begrüßenswerten Entscheidung. Da die meisten guten Argumente gegen Zweitstudiengebühren aber ohnehin nicht nur für das Lehramtsstudium gelten, sondern für alle Studiengänge, fänden wir es noch besser, wenn man sich auf politischer Ebene grundsätzlich für ein Ende dieser Gebühren einsetzen würde.