Der Studierendenrat erhebt für die Erfüllung seiner Aufgaben und der Aufgaben der Fachschaftsräte Beiträge von den Studierenden, die diese mit ihren Semesterbeiträgen entrichten. Die ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung dieser Gelder sowie der Haushalte von Studierendenrat und Fachschaftsräten überprüft der Kassenprüfungsausschuss. Daher sucht der Studierendenrat Mitglieder für den Kassenprüfungsausschuss, der die Finanzen des ablaufenden Haushaltsjahres 2020 prüft. Bei einer Besetzung von diesem Ausschuss mit fünf Personen beläuft sich der zeitliche Aufwand auf 40 Stunden für die gesamte Amtszeit, die mit insgesamt 500€ pro Person vergütet werden. Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:

  • Mitglied der verfassten Studierendenschaft (erkennbar am StuRa-Logo auf eurem Studierendenausweis)
  • kein Mitglied des Studierendenrates im Jahr 2020
  • kein Mitglied in einem der Fachschaftsräte im Jahr 2020

Genauere Informationen findet ihr in der Finanzordnung des Studierendenrates. Mitglieder des Kassenprüfungsausschusses werden für ein Jahr gewählt. Die Tätigkeit wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet. Falls ihr Interesse habt und euch als Mitglied des Kassenprüfungsausschusses engagieren wollt, schreibt bis zum 19.02.2021 eine E-Mail mit einer kurzen Vorstellung eurer Person und eurer Motivation an sitzungsleitung@stura.uni-halle.de. Die Bewerber*innen werden zur Sitzung des Studierendenrates am 22.02.2021 eingeladen, um sich dort vorzustellen. Auf dieser Sitzung werden dann die Mitglieder des Kassenprüfungsausschusses gewählt.