Als Studierendenrat begrüßen wir hiermit ausdrücklich, dass der Akademische Senat am 24. Januar 2018 beschlossen hat, eine Zivilklausel in die Grundordnung der Universität aufzunehmen. Wir denken, dass es ein wichtiger Schritt ist, um Militarisierungstendenzen in Forschung und Lehre, so zum Beispiel durch verstärkte Kooperation mit militärischen Akteur*innen, entgegenzutreten und die Aufgabe der Universität bei der zivilen Weiterentwicklung der Gesellschaft zu betonen. Dies wird dadurch umgesetzt, dass in § 2 (Aufgaben) der Grundordnung nun angeführt wird, dass man die „ethische Verantwortung“ und „insbesondere die friedliche Nutzung“ der universitären Angehörigen nun „achten und fördern“ wolle. Auch wenn wir das als guten Anfang sehen, bedauern wir natürlich ebenso, dass die Stimmen, die sich für eine schärfere Formulierung aussprachen, nicht gehört wurden. Hier könnte sich die Uni Halle die TU Berlin [1] oder die Phillips-Universität Marburg [2] als Vorbilder nehmen, die weitergehende Regeln implementiert haben. Grundsätzlich sehen wir aber die Chance, dass die in der Grundordnung ebenfalls neu eingeführte „Kommission für ethische Fragen“ sich für zivile Forschung und Lehre, Transparenz und eine öffentliche Debatte einsetzen wird und rufen dazu auf, diese nicht ohne Beteiligung der Studierenden und Mitarbeiter*innen auszugestalten.
[1] Zivilklausel an der TU Berlin: https://www.tu-berlin.de/menue/ueber_die_tu_berlin/gesetze_richt_leitlinien/zivilklausel_der_tu_berlin/
[2] Grundsätze und Verfahrensregeln für den verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsfreiheit und Forschungsrisiken an der Philipps-Universität Marburg: https://www.uni-marburg.de/de/universitaet/administration/recht/satzung/richtl-forschungsfreiheit-forschungsrisiken-13012015.pdf