Auf der letzten StuRa-Sitzung am 27. Juni 2016 stimmte der Studierendenrat einem Geschäftsordnungsänderungsantrag zu, der einen Aufsichtsrat für die Studierendenschaftszeitung „hastuzeit“ vorsieht. Diese Entscheidung ist nach einer langen Diskussion, bei der Befürworter*innen, Gegner*innen sowie Vertreter*innen der hastuzeit ausführlich zu Wort kamen, getroffen worden. Da es sich lediglich um eine Änderung der Geschäftsordnung handelte, trat die neue Regelung sofort nach der Sitzung in Kraft. Nach dem bisherigen Echo in den Sozialen Medien und der lokalen Presse möchte nun das Sprecher*innenkollegium des StuRa zum Beschluss Stellung nehmen und einige falsch dargestellte Punkte richtig stellen.
Die „hastuzeit“ ist die Studierendenschaftszeitung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und wird durch jedes Mitglied der halleschen Studierendenschaft mit 50 Cent im Semester finanziert. Diesen Status begrüßen wir sehr, da ein objektives und sicher finanziertes Medium zur Meinungsbildung der Studierendenschaft unerlässlich ist. Leider gab es zwischen der hastuzeit und dem StuRa immer wieder Kommunikationsschwierigkeiten. Des Weiteren waren bisher in den Ordnungen viele Regelungslücken bezüglich der Studierendenschaftszeitung. Aufgrund dessen wurde auf Initiative einiger StuRa-Mitglieder ein Geschäftsordnungsänderungsantrag eingebracht, welcher diese Probleme lösen sollte. Diese ist am Ende dieser Stellungnahme in Gänze nachzulesen.
Der unstrittige Teil des Antrages betrifft Absatz 1, in dem nun endlich festgeschrieben wird, dass es sich bei der Studierendenschaftszeitung um die hastuzeit handelt. Bisher gab es dazu keine feste Regel und es wurde eher im Stillen Einverständnis gehandelt. Diese Änderung erlaubt der hastuzeit nun eine Rechtssicherheit gegenüber dem Studierendenrat.
Im Zweiten Absatz wird festgelegt, dass die*der Chefredakteur*in sowie dessen Stellvertretung durch den Studierendenrat gewählt wird, wobei die hastuzeit selbst das Vorschlagsrecht hat. Dieser Punkt wird von der Zeitschrift selbst sehr kritisch gesehen. Tatsache ist jedoch, dass hiermit lediglich der Status Quo festgeschrieben wird. Beide Posten wurden bisher immer durch den Studierendenrat bestätig, wie es auch in alten Protokollen nachzulesen ist. Dieses Vorgehen halten wir für sinnvoll, da so eine demokratisch legitimierte Besetzung gewährleistet werden kann.
Die folgenden Absätze 3 bis 7 setzten das neue Gremium eines Aufsichtsrates für die Studierendenschaftszeitung fest. Dieser wird paritätisch aus je 3 Vertreter*innen der hastuzeit und des StuRa besetzt, was eine Bevormundung der einen Partei über die andere unmöglich macht. Es geht ganz im Gegenteil darum, eine Plattform für einen gleichberechtigten Dialog zu schaffen, welcher Abseits von StuRa- oder Redaktionssitzungen stattfindet. Dieser ist notwendig, da trotz desen, dass StuRa und hastuzeit im gleichen Gebäude ihre Büros haben, sehr oft Kommunikationsprobleme auftauchten.
Eine inhaltliche Einmischung des Aufsichtsrats in die Artikel der hastuzeit lehnen wir ab. Dieser ist auch im Antrag bzw. im Beschluss nicht vorgesehen und wir hoffen sehr, der hastuzeit sowie anderen hochschulpolitischen Akteur*innen die Sorge vor Zensur oder sonstiger inhaltlicher Einflussnahme nehmen zu können. Die Freiheit der Presse ist auch bei der hastuzeit unantastbar. Dies wird auch vom Aufsichtsrat beachtet werden.
Wie im Namen des neuen Gremiums schon ersichtlich, geht es uns vielmehr um eine demokratisch legitimierte Aufsicht. Die hastuzeit wird öffentlich durch alle Mitglieder der Studierendenschaft finanziert, wodurch pro Jahr fast 18.000€ für die Studierendenschaftszeitung zusammen kommt. Bisher gab es keine Instanz, die den sinnvollen Einsatz dieser Finanzmittel im Sinne der Studierenden beaufsichtigt. Für diese Aufgabe eignen sich unserer Ansicht nach am ehesten demokratisch legitimierte Vertreter*innen des StuRa, die durch die gleiche Anzahl von hastuzeit-Vertreter*innen unterstützt und aus fachlicher Perspektive beraten werden.
Wir sehen im Aufsichtsrat eine große Chance für beide Parteien, den StuRa und die hastuzeit. Bei Kommunikationsproblemen oder anderen Missständen haben beide Seiten nun ein Organ, um sich sachlich auszutauschen. Außerdem gibt es nun den geeigneten Rahmen, um sich gegenseitig ausführlich fachlich zu unterstützen. Hastuzeit und StuRa profitieren voneinander, deswegen sollten sie nicht nur nebeneinander sondern miteinander existieren. Dafür ist eine stetige Kommunikation aber auch das gegenseitige kritisieren, loben und beraten unerlässlich.
Genau das wird zukünftig im Aufsichtsrat institutionalisiert. Wir hoffen auf einen weiterhin gute Zusammenarbeit mit der hastuzeit auf allen Ebenen und eine faire Debatte im und über den Aufsichtsrat der Studierendenschaftszeitung.
Gez.
Das Sprecher*innenkollegium des Studierendenrates der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Geschäftsordnungsänderung
§17 Studierendenschaftszeitung
(1) Die Studierendenschaftszeitung ist die „hastuzeit“.
(2) Der Chefredakteur und der stellvertretende Chefredakteur wird durch den Studierendenrat gewählt. Die Studierendenschaftszeitung hat dabei das Vorschlagsrecht.
(3) Die Aufsicht der Erfüllung der Aufgaben der Studierendenschaftszeitung, welche in §8 Absatz 1 der Satzung der Studierendenschaft geregelt sind, übernimmt ein Aufsichtsrat.
(4) Der Aufsichtsrat ist paritätisch mit je drei Personen besetzt, die einerseits vom Studierendenrat und andererseits von der Studierendenschaftszeitung am Anfang jeder Legislatur berufen werden. Darüber hinaus können beide Parteien weitere beratende Mitglieder berufen, welche jedoch nicht stimmberechtigt sind.
(5) Der Aufsichtsrat wählt auf der ersten Sitzung in jeder Legislatur einen Aufsichtsratsvorsitzenden.
(6) Der Aufsichtsrat tagt einmal im Semester. Weitere Sitzungen können durch den Studierendenrat oder die Studierendenschaftszeitung beantragt werden.
(7) Über die Ergebnisse der Aufsichtsratssitzungen ist Protokoll zu führen und auf der jeweils folgenden Studierendenratssitzung zu berichten.