Ein Großteil der Welt wird durch Corona und deren Folgen gerade heruntergefahren. Davon ist auch die Hochschullandschaft in Deutschland und mit ihr Millionen von Studierenden betroffen. Es bestehen seitens einiger Studierenden nicht nur Sorgen und Ungewissheit, was Prüfungen und Lehre betrifft, sondern auch ihre ganz persönliche finanzielle Situation betreffend. Denn aufgrund der Maßgabe von Bund und Ländern sind unter anderem Einzelhandelsgeschäfte, Bars und Kaffees, sowie Kinos für den Publikumsverkehr geschlossen. Damit ist für einen Großteil der ca. 69 Prozent, die neben dem Studium einem Nebenjob in den genannten Bereichen nachgehen, die Möglichkeit genommen, Geld zu verdienen. Auf diese sind sie aber so dringend angewiesen, um z.B. die nächste Miete bezahlen zu können. Weil Vollzeitstudierende nicht über eine wöchentliche Arbeitszeit von 20-Wochenstunden hinaus arbeiten dürfen und ihre Beschäftigungverhältnisse von der Sozialversicherungspflicht befreit sind, greift für sie auch nicht das sogenannte Kurzarbeitergeld.
Unser Appell: Die Studierenden müssen vor Zahlungsunfähigkeit ihrer Fixkosten geschützt werden. Hierbei darf aber nicht allein auf die elterliche Verantwortung verwiesen werden. Die Eltern der Studierenden sind mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit selbst gerade finanziell in der „Zwickmühle“, weil entweder in Kurzarbeit gestellt worden sind oder als Unternehmer*innen oder Freischaffende unter enormen Umsatzeinbußen zu leiden haben bzw. ihre Eltern ohnehin nicht dafür aufkommen können oder wollen. Die Vorschläge vonseiten der Regierung stattdessen an dieser oder jener Stelle auszuhelfen (z.B. in der Ernte) gehen am Problem vorbei. Für einige Studierende kann das vielleicht eine Lösung sein, dem Großteil wird das allerdings nicht helfen.
Vielmehr ist Bundesministerin für Bildung Anja Karcliczek (CDU) in der Pflicht, die Studierenden finanziell und strukturell zu unterstützen. Dazu gehört vor allem ein Sofortprogramm für in- und ausländische Studierende. Die Landes-Asten-Konferenz von NRW fordert in einer Petition deshalb eine die Möglichkeit einer Zahlung von 3.000 Euro für alle Studierende, die ohne bürokratische Bedürftigkeitsprüfung in Anspruch genommen werden kann. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass keine Bedürftigkeit bestand, kann diese Überbrückungszahlung in einen zinsfreien Kredit umgewandelt werden. Das Sprecher*innenkollegium des Studierendenrates schließt sich dieser Forderung an und ruft dazu auf die Petition zu unterschreiben (2).
Verweise:
(1) https://www.rnd.de/wirtschaft/jobverlust-wegen-corona-studentenwerke-fordern-hilfen-fur-studierende-223BZQ3E7FGJVIZO3TPDD5FANY.html
(2) https://www.openpetition.de/petition/online/soforthilfe-fuer-studierende-jetzt