Studiensituation: Wie das Rektorat in seiner Mail mitgeteilt hat, wird die Präsenzlehre bis zum 25. Januar 2021 eingestellt. Das ist angesichts des bestehenden Lockdowns auch die einzige machbare und sinnvolle Möglichkeit. Es ist an der Stelle zu erwarten, dass sich die Situation in den letzten Wochen des Semester nur bedingt bessern wird, womit es wahrscheinlich bei der reinen Online-Lehre bleibt. Allerdings sind wir ebenfalls gespannt auf neue Informationen aus dem Rektorat. Wir hoffen vor allem darauf, dass möglichst wenige Prüfungen im Präsenzmodus stattfinden werden. Prüfungsrechtliche Bedenken bspw. bei der Identitätsfeststellung der Prüflinge rechtfertigen nicht, dass die Eindämmungsmaßnahmen derart konterkariert werden könnten.
Hilfe für die Kliniken: Weiterhin gilt der Aufruf einiger Kliniken in Halle, die um Hilfe in der angespannten Situation bieten. Das betrifft hier natürlich vor allem die Medizinstudierenden, an die es bspw. einen Aufruf des Krankenhauses St. Elisabeth und St. Barbara gibt. Auch wenn es mehr als fragwürdig ist, wenn Studierende und Ehrenamtliche am Ende für eine gescheiterte Gesundheitspolitik die Kohlen aus dem Feuer holen sollen, möchten wir euch den Aufruf in dieser ganz realen und weitgehenden Krisensituation doch ans Herz legen.
Weitere Informationen gibt es hier:
Situation in der Stadt Halle: Die Stadt Halle (Saale) hat seit gestern eine neue Eindämmungsverordnung, die geringere weitere Einschränkungen mit sich bringt. Am Relevantesten bleibt dabei die bereits bestehende Maskenpflicht in der Altstadt, in der Leipziger Straße und am Bahnhofsvorplatz. Im Zusammenhang mit den Absprachen von Bund und Ländern und als Reaktion auf die hohen Inzidenzwerte in Halle wird dazu eine Ausgangsbeschränkung geben: Hallenser*innen dürfen sich ab Montag nur noch 15 Kilometer aus Halle weg bewegen, was den Bewegungsradius insbesondere auf Gemeinden des Saalekreises beschränkt. Das gilt allerdings nur für Reisen/Fahrten ohne triftigen Grund: Wenn ihr also einen Arzttermin habt oder zur Uni müsst, dann seid ihr davon nach § 7 der Verordnung nicht betroffen. Allerdings gilt natürlich, dass die Verordnung leider einen Sinn hat und die Ausbreitung des Corona-Virus verhindern soll. Auch im 15 Km-Radius sollte man also nicht an absehbar belebte Orte fahren, um unseren Nachbarkreis touristisch zu erkunden.
Die Eindämmungsverordnung der Stadt gibt es hier: