Am 18. Mai 2016 habt ihr wieder die Qual der Wahl und könnt entscheiden, wer im nächsten Jahr für euch in Studierendenrat, Fachschaftsräten, Senat und Fakultätsräten sitzen soll. Für die zuletzt genannten drei Gremien bleibt das alte Wahlsystem erhalten. Auf der Sitzung am 14.12.2015 hat der StuRa jedoch einige Änderungen im Wahlsystem bzw. den Wahlbereichen beschlossen.
Bislang konntet ihr bei der Hochschulwahl lediglich Kandidat*innen aus eurer Fakultät in den Studierendenrat wählen. Durch das neue System könnt ihr außerdem universitätsweit Kandidat*innen wählen. Damit wird der sich der StuRa in der nächsten Legislaturperiode zu ungefähr gleichen Teilen aus Fakultätsvertreter*innen und fakultätsübergreifenden Vertreter*innen zusammensetzten. Auf eurem Wahlzettel könnt ihr euch also für 1-2 Personen aus eurem Wahlbereich und 7 Listenbewerber*innen entscheiden. Die ehemals 17 Wahlbereichen für den Studierendenrat wurden in diesem Zuge auf neun reduziert und entsprechend zusammengelegt. Zum Beispiel werden die Mitglieder aus den Erziehungswissenschaften und der Theologie in einem Wahlbereich zusammengefasst. Dasselbe gilt auch für die Mitglieder der Philosophischen Fakultät II, die vorher in Neuphilologie und Musik, Sport, Medien unter teilt waren.
Weitere Infos zum neuem Wahlsystem könnt ihr im kommenden Amtsblatt nachlesen bzw. bald auch auf der Website zu den Hochschulwahlen: www.hochschulwahl.info