Text: Anne Geschonneck / Referentin für äußere Hochschulpolitik
In der vergangenen Woche sorgte Wissenschafts- und Wirtschaftsminister Hartmut Möllring (CDU) erneut für Aufregung. Er kündigte für den Fall an, dass die Hochschulen die geforderten Kürzungsmaßnahmen nicht selbst umsetzen wollen, im Landtag eine sogenannte „Verordnungsermächtigung“ durchzusetzen.
In einem Interview mit dem Deutschlandfunk erklärte Möllring kürzlich, „die ganze Aufregung nicht zu verstehen“. Dabei ist diese jedoch sehr berechtigt. Denn was der Minister plant, bedeutet einen tiefen Einschnitt in eine der fundamental wichtigen Eigenschaften der Hochschulen – ihre Autonomie. Denn Forschung und Lehre sind frei , so heißt es im Grundgesetz. Ausformuliert bedeutet dies auch, dass die Hochschulen selbst entscheiden, was sie mit ihrem Budget machen und wie sie sich strukturell aufstellen. Ein Beispiel dafür, ist beispielsweise die Entscheidung des Senats, auch weiterhin Studierende im Fach Medien- und Kommunikatonswissenschaften zu immatrikulieren. Auch die Verständigung, ob und wie Kürzungsvorgaben umgesetzt werden sollen, gehört zu den Kernaufgaben des Gremiums.
Dies könnte sich jedoch ändern, sollten Möllrings Planungen zur „Verordnungsermächtigung“ im Landtag eine Mehrheit finden. Damit hätte er die Handhabe in die Strukturen der Hochschulen einzugreifen und selbst über Kürzungen und Schließungen zu entscheiden.
Als Alternative zur geplanten Verordnungsermächtigung wird eine „Neustrukturierung der Hochschullandschaft direkt durch den Gesetzgeber“ vorbereitet. Demnach soll der Landtag per Gesetz Umstrukturierungen und Institutsschließungen verabschieden können. In beiden Fällen würden die Hochschulen ihr Recht zur eigenen Ausgestaltung ihrer Struktur und Finanzen einbüßen.
Damit würde die hart erkämpfte akademische Selbsterverwaltung erheblich an Bedeutung verlieren. Von allen Hochschulangehörigen demokratisch gewählte Gremien, wie der Senat, aber auch Fakultätsräte wären dann ohne eine Möglichkeit zur Verteidigung entmachtet.
Somit auch die Studierenden, die in diesen Gremien vertreten sind. Nicht zuletzt sind die Pläne auch ein herber Rückschlag für all diejenigen, die sich in den vergangenen eineinhalb Jahren gegen die Kürzungen engagiert haben. Oft wurde seitens der Landesregierung unterstellt, den Protestierenden fehle es an Gesprächs- und Kompromissbereitschaft. Wem nun aber die Argumente beziehungsweise die Geduld ausgeht, sieht man an den Vorschlägen aus dem Hause Möllring.
Dabei könnte sich die Debatte um die „Durchgriffspolitik“ des Ministers bald als überflüssig erweisen. Der Bund hat zugesagt, künftig die BAföG-Zahlungen allein finanzieren zu wollen. Damit werden im Landeshaushalt etwa 30 Millionen Euro frei. Sollten diese Mittel auch tatsächlich dafür verwendet werden, wofür sie gut sind, die Bildung, wären Diskussionen um „Verordungsermächtigungen“ und Kürzungen im Allgemeinen obsolet.
Die Kürzungspläne der Landesregierung müssen nach wie vor abgewendet werden. Dazu gehört auch, dass man Kürzungen über Umwege, wie mit den Mittel der Verordnungsermächtigung verhindert. Dabei geht es nicht allein nur um die finanzielle Ausstattung der Hochschulen, sondern auch um ihren Bestand als unabhängige Institution. Nicht zuletzt geht aus auch um die Frage, welchen Stellenwert Demokratie in unserem Bundesland einnimmt. Wir als Studierendenrat fordern den Erhalt der Autonomie der Hochschullandschaft und das die Bafög freiwerdenden Mittel für die Ausfinanzierung der Bildungslandschaft genutzt werden. Dafür werden wir uns auch in Zukunft einsetzen.