Zu den ständigen Aufgaben der Vorsitzenden Sprecher gehört die Sitzungen des Sprechkollegiums (tagt aller 14 Tage) vor und nach zu bereiten. Dafür sind die Mitglieder einzuladen, eine Tagesordnung und ggf. Tischvorlagen auszuarbeiten sowie im Nachgang die Protokolle anzufertigen. Sofern Anträge behandelt werden sollen, ist mit den Antragsstellenden Rücksprache zu halten und sie zur Sitzung einzuladen.
Weiterhin findet ab 18 Uhr vor jeder Stura-Sitzung ein Teammeeting mit (fast) allen Referenten und Angestellten statt. Dabei sollen die für die nächsten 14 Tage anstehenden Aufgaben besprochen und koordiniert, Probleme angesprochen und geklärt werden.
Die Satzung des Studierendenschaft definiert in einzelnen Bereichen konkret die Aufgaben des Vorsitzenden Sprecher. Einer der Vorsitzenden vertritt gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Sprecherkollegiums den Stura vor Gericht, beim Abschluss von Verträgen und im offiziellen Schriftverkehr. Weiterhin obliegt es uns gemeinsam mit dem Sprecherkollegium die Geschäfte des Stura zwischen dessen Sitzungen zu führen.
Konkreter ist die Geschäftsordnung des Stura. Demnach sind die Vorsitzenden die Ansprechpartner für interne und externe Anfragen. Dies geschieht in der Regel per E-Mail, die dann beantwortet oder an die Zuständigen weitergeleitet werden. Weiterhin sollen wir ein Auge darauf haben, dass die Beschlüsse und Bescheide des Stura umgesetzt werden. Wir agieren auch als Arbeitgeber unsere Angestellten. Das heißt wir sind für diese Ansprechpartner, wenn es Probleme oder Klärungsbedarf gibt und haben Sorge zu tragen, dass die Arbeitsbedingungen angemessen sind.
Schließlich sollen wir einen Überblick über die aktueller Projekte, Vorhaben und Themen in der Studierendenschaft haben, um diese miteinander vernetzen zu können. Wir müssen also alles im Blick haben und ggf. Personen oder Gruppen die ein bestimmtes Themenfeld bearbeiten zusammenführen oder Aufgaben an sie delegieren.
Über die konkreten Tätigkeiten und Aufgaben die im Berichtszeitraum anstanden informieren wir euch nachstehend: