Am 04.09.2022 hat die Bundesregierung das 3.Entlastungspaket bekannt gegeben. Wir haben für euch eine kleine Übersicht darüber erstellt, welche finanziellen Hilfen ihr als Studierende in Anspruch nehmen könnt:

1. Energiepreispauschale: (Quelle Bundesfinanzministerium, Bundesfinanzministerium – FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“)

  • Wann habe ich Anspruch?
    • Anspruch haben alle, die irgendwann im Jahr 2022 in Deutschland berufstätig waren (auch Minijobber und Hiwis)
  • Wie erhalte ich das Geld?
    • Wenn du am 01.09.2022 angestellt bist als Minijobber, Hiwi, … erhältst du das Geld mit deinem Gehalt im September von deinem Arbeitgeber (ACHTUNG: bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen immer vom Hauptarbeitgeber, Steuerklasse 6 erhält die Pauschale nicht!); das gilt insbesondere auch für Hiwis an der MLU, hier zahlt die Uni die Pauschale aus
    • Wenn du am 01.09.2022 nirgendwo angestellt bist, aber im Jahr 2022 irgendwann angestellt warst, erhältst du das Geld mit der Einkommenssteuererklärung (ACHTUNG: auch in einigen bestimmten Anstellungsverhältnissen kann eine Einkommenssteuererklärung notwendig sein. Informiere dich hierfür am Besten noch einmal selbst oder frag bei deinem Arbeitgeber nach!)
  • Wie viel Geld ist es?
    • 300€ brutto

 

2. Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfänger*innen (Quelle Deutsches Studentenwerk, auch lesenswert: Heizkostenzuschuss für Studierende mit BAföG – Studis Online (studis-online.de))

  • Wann habe ich Anspruch?
    • Der Anspruch besteht für alle Studierenden, die zwischen dem 01.10.2021 und dem 31.03.2022 mindestens einen Monat BAföG erhalten haben UND dabei nicht bei ihren Eltern wohnten.
  • Wie viel Geld ist es?
    • Einmalig 230€, für Wohngeldbeziehende einmalig 270€ (Wohngeldbewilligung mit zwei berücksichtigen Haushaltsmitgliedern: 350 €; für weitere berücksichtigte Haushaltsmitglieder je 70 €)
  • Wie erhalte ich das Geld?
    • Es braucht keinen Antrag, alle Berechtigten erhalten das Geld von Amts wegen
    • Zeitpunkt der Zahlung ist in Sachsen-Anhalt noch nicht bekanntgegeben

 

3. Entlastungspaket: (Quelle Deutsches Studentenwerk)

  • Einmalauszahlung in Höhe von 200€, Wie das Geld überwiesen wird steht noch nicht fest

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