In dieser Woche wird der Landtag von Sachsen-Anhalt aller Voraussicht nach endlich die Anpassung des Landeshochschulgesetzes an die Umstände der Corona-Pandemie beschließen, was wir als Sprecher*innenkollegium sehr begrüßen. Der Entwurf sieht beispielsweise vor, dass das Sommersemester – wie ja bereits öffentlich verkündet – endgültig von der Regelstudienzeit ausgenommen wird. Zukünftig soll dann das Ministerium darüber entscheiden dürfen, ob es weitere Aussetzungen gibt. Hier fordern wir (dann vom Wissenschaftsministerium) eine Verlängerung der Aussetzung für das Wintersemester 2020/21. Darüber sieht der Entwurf vor, dass die Prüfungen an das Pandemiegeschehen angepasst werden können. Eine der von uns geforderten Anpassungen deckt der Entwurf allerdings leider nicht ab: So bleibt es einem Änderungsantrag überlassen, die Erstattung sämtlicher Gebühren des Sommersemesters 2020 zu fordern (Langzeit- und Zweitstudiengebühren). Wir sind der Meinung, dass eine derartige Entlastung für die betroffenen Studierenden der richtige Weg ist. Es darf nicht sein, dass für ein Krisensemester mit etlichen sozialen Folgen auch noch Gebühren genommen werden, die oftmals eben gerade Studierende in finanziellen Notsituationen treffen!
Hier findet sich der Gesetzesentwurf:
Hier findet sich der Änderungsantrag: