Kommentar Anne Geschonneck, Referentin für äußere Hochschulpolitik
Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich verbessern soll. Mit der Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes soll es dem Bund künftig erlaubt werden, dauerhaft in Hochschulprojekte zu investieren. Bislang war dies aufgrund des bestehenden Kooperationsverbots nur zeitlich befristet oder thematisch begrenzt möglich, beispielsweise beim Hochschulpakt oder der Exzellenzinitiative.
Das Kabinett billigte den Gesetzentwurf für eine Lockerung des Kooperationsverbots im Grundgesetz, wie Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) in Berlin mitteilte. Die erforderliche Verfassungsänderung muss noch von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Die Lockerung des Kooperationsverbotes stellt zusammen mit der Übernahme der BAföG-Finanzierung durch den Bund eine weitere Entlastung der Länderhaushalte dar. Das diese Entlastung dringend notwendig ist, zeigen die anhaltenden Kürzungsdiskussionen auch in Sachsen-Anhalt und an der Martin-Luther-Universität.
Auch wenn diese Lockerungen für uns als Studierendenrat sehr erfreulich sind, können sie nur ein erster Schritt in die richtige Richtung hin zu einer langfristigen bedarfsdeckenden Hochschulfinanzierung sein.
Denn noch ist das Kooperationsverbot nicht vollständig aufgehoben. Die Änderung sieht eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern nur “in Fällen überregionaler Bedeutung” vor. Es fehlt eine verbindliche Zusage der Bundesregierung langfristig in die Grundfinanzierung der Hochschulen einzusteigen und zwar flächendeckend und nicht nur für einzelne Leuchtturmprojekte. Es bleibt also für uns weiterhin zu fordern, dass die Last der Hochschulfinanzierung nicht allein auf die Bundesländer abgewälzt wird und frei werdende Mittel auf beiden Ebenen endlich für eine ausfinanzierte Hochschullandschaft genutzt werden.
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/07/2014-07-16-hochschulfinanzierung-aenderung-grundgesetz.html;jsessionid=7A7C450FA90637876AA7CD30CE936D90.s4t1
http://www.bmbf.de/de/17975.php