How-To-HoPo
Klar ist: Der Studierendenrat macht irgendwas mit „HoPo“, also Hochschulpolitik, aber was soll das überhaupt sein?
A) Ein Themenfeld
Hochschulpolitik ist ein Themenfeld, bestehend aus politischen Prozessen und Entscheidungen, die die Institution „Hochschule“ betreffen. Klassische und der Öffentlichkeit relativ bewusste Themen sind zum Beispiel die Diskussionen um die Unter- oder Ausfinanzierung der Hochschullandschaft in Sachsen-Anhalt und bundesweit. Dazu gab es – auch von uns organisiert – in den letzten Jahren (vor allem 2012 bis 2015) immer wieder große Demonstrationen, Versammlungen und Bildungsveranstaltungen, da die Landesregierung immer mehr Geld aus den Hochschulen ziehen wollte, um den Haushalt zu „sanieren“.
Ein anderes Thema, dass vor allem auch die Studierenden an unserer Universität immer wieder betrifft, ist die Anwesenheitspflicht in Vorlesungen und Seminaren gegen die wir in der Vergangenheit bereits entschlossen vorgegangen sind. Aber hochschulpolitische Themen können auch die Angestellten der Universität, von den Statusgruppen der Mitarbeiter*innen bis hin zu den studentischen Hilfskräften betreffen. Logischerweise geht es dabei oftmals um bessere Arbeitsbedingung und den Kampf gegen die sich verschlechternden Bedingungen an unserer Hochschule. Für die Anliegen der Angestellten der Universität streiten vor allem die Gewerkschaften. Diese organisieren sich auch in eigenen Hochschulgruppen, um bei den Hochschulwahlen der Beschäftigten mit antreten zu dürfen. Selbstverständlich kann es auch für Studierende, die in keinem Arbeitsverhältnis mit der Universität stehen, interessant sein, sich dort zu engagieren.
B) Gremienarbeit an der Uni
Hochschulpolitik ist auch die Arbeit in den Gremien der Hochschule. Wichtig ist erst einmal, dass es studentische und universitäre Gremien gibt, in denen ganz unterschiedliche Interessen aufeinander prallen. Welche Gremien es genau gibt, wer da drin sitzt und was dort verhandelt wird, könnt ihr in folgender Grafik nachvollziehen:
In den universitären Gremien verlaufen die Konfliktlinien oftmals zwischen den Statusgruppen, also Hochschullehrer*innen (Professor*innen) [Statusgruppe 1], wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen [Statusgruppe 2], Studierenden [Statusgruppe 3] und sonstigen Mitarbeiter*innen [Statusgruppe 4]. Dies liegt sicherlich in vielen Fällen auch an der ungleichen Machtverteilung in den universitären Gremien, denn obwohl die Professor*innen die zahlenmäßig kleinste Gruppe an der Universität stellen, haben sie die absolute Mehrheit in den Gremien.
In den studentischen Gremien gibt es oft unterschiedliche Einstellung aufgrund verschiedener Fachbereiche oder – besonders im StuRa – aufgrund anderer politischer Ansichten. An dieser Stelle kommen dann die politischen Hochschulgruppen ins Spiel. In diesen organisieren sich die Mandatsträger*innen und politisch motivierte Studierende, um ihre Interessen gemeinsam zu vertreten. Behandelt wird in den Gremien oftmals das Themenfeld Hochschulpolitik, allerdings auch „Politik an der Hochschule“ (siehe Teil C). Ganz unabhängig davon, was konkret gemacht wird, fallen die Tätigkeiten der Fachschafts- oder Fakultätsräte, der Institutsgruppen oder Arbeitskreise oftmals einfach unter die Rubrik „Hochschulpolitik“.
C) Politik an der Hochschule
Darüber hinaus ist Hochschulpolitik auch einfach Politik an der Hochschule: Beispielshalber haben sich Studierende in politischen Hochschulgruppen zusammengeschlossen, um über Themen zu diskutieren, die weit über den universitären Rahmen hinausgehen und teilweise parteipolitisch gefärbt sind. Allerdings können auch die studentischen und universitären Gremien über Dinge beraten, die nicht direkt der Hochschule zuzuordnen sind, denn laut Landeshochschulgesetz, ist das „Eintreten für Grund- und Menschenrechte“ sowie die Förderung „aktiver Toleranz“ als Aufgabe der Studierendenschaft vermerkt (vgl. §65 I S.7 HSG LSA). Das ist auch sehr sinnvoll, denn Studierende sind auch Menschen und somit von allen möglichen politischen Entscheidungen betroffen. Wieso sollte sich ein studentisches Gremium also nicht zur Frage steigender Mieten positionieren dürfen, wenn doch fast alle Studierenden abhängig von Mietwohnungen sind?
Man sieht daher, dass der Grat zwischen allgemeiner Politik und Hochschulpolitik nicht selten recht schmal oder kaum zu definieren ist. Demnach ist es wenig verwunderlich, dass Studierendenvertretungen immer wieder darüber debattieren, welche Themenfelder von ihnen bearbeitet werden sollen. Ein Thema, das allerdings immer Zuspruch findet, ist das der politischen Bildung. Um dem Ausmaß des Themenfeldes gerecht zu werden, hat der StuRa nicht nur verschiedene Referate eingerichtet, sondern auch Arbeitskreise geschaffen, die die verschiedenen Interessen der Studierenden abdecken können. Insbesondere in den Arbeitskreisen kann jede*r Student*in mitmachen, um seine oder ihre Ideen zu verwirklichen.
Wenn dein Interesse geweckt ist und du gern noch mehr zu den einzelnen Begriffen rund um die Hochschulpolitik erfahren möchtest, lohnt sich ein Blick in unser „HoPo-Glossar“. Dort kannst du Antworten darauf finden, was zum Beispiel ein Fakultätsrat ist oder was eigentlich der Rektor macht.
Außerdem lohnt es sich natürlich auch unsere Website im Auge zu behalten. Hier kannst du immer die aktuellsten Veranstaltungen, Ausschreibungen für Kommissionen, Ausschüsse und vieles mehr finden. Wenn du dich sogar selbst engagieren möchtest – ob im StuRa oder anderen Gremien – solltest du dir die Hochschulwahlen am 16. Mai 2018 rot im Kalender markieren. Dort kannst du allein, auf einer neuen Liste oder einer der bestehenden für ein Mandat kandidieren.
Vielleicht findest du dich mit deinen Meinungen und Ansichten bereits in einer der politischen bestehenden Hochschulgruppen wieder:
Juso-Hochschulgruppe Halle/Saale
http://www.jusos-halle.de/juso-hochschulgruppe-halle-saale/&__jushalle=0a539c4d6f9f9a43c4e26bc3ccb35ea8
GHG Grüne Hochschulgruppe Halle/Saale
http://www.ghg-halle.de/
SDS.Die Linke MLU
http://sdsmlu.blogspot.de/
RCDS Halle
https://facebook.com/RCDS.Halle/
Liberale Hochschulgruppe Halle
https://www.facebook.com/LHGHalle/
Oder du möchtest dich in einer der gewerkschaftlichen Hochschulgruppen engagieren:
GEW-Hochschulgruppe
http://gew.mlu-halle.net/
Ver.di Hochschulgruppe
http://www.verdi.uni-halle.de/
Ver.di Studis Halle/Saale
https://www.facebook.com/verdistudishalle/?fref=ts
DGB Hochschulgruppe/ Hochschulinformationsbüro an der Uni Halle:
https://www.facebook.com/Hochschulinformationsb%C3%BCro-Halle-HIB-153124691405958/
Die Hochschullandschaft von A bis Z – Das „HoPo-Glossar“
Arbeitskreise – Zur Unterstützung seiner Arbeit kann der Studierendenrat Arbeitskreise bilden, die sich selbstständig einem bestimmten Themenfeld widmen. Sie sind dem Studierendenrat allerdings rechenschaftsschuldig, sodass sie in regelmäßigen Abständen auf Sitzungen des Studierendenrates Berichte über ihre Arbeit vorlegen müssen. Die Mitgliederanzahl variiert dabei allerdings. Die Arbeitskreise können sich frei zusammensetzen, da sie weder vom Studierendenrat, noch von der Studierendenschaft gewählt werden müssen. Jedoch muss der/die Sprecher*in des jeweiligen Arbeitskreises vom Studierendenrat bestätigt werden und dient als direkte*r Ansprechpartner*in für diesen. Jedes Mitglied der Universität, welches sich für die Inhalte eines Arbeitskreises interessiert, kann in einem oder mehreren Arbeitskreisen mitwirken.
Fachschaftsräte – Die Hauptaufgabe der Fachschaftsräte (FSRs) ist die Vertretung der Interessen ihrer Fachschaft. An unserer Uni gibt es momentan 16 FSRs, die rein studentische Gremien sind. Sie werden für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt, wobei eine Wiederwahl der einzelnen Mitglieder in den FSR möglich ist. Die Mitgliederzahl variiert dabei von Fachschaft zu Fachschaft. Sie richtet sich nach der Größe der jeweiligen Fachschaft. Der Fachschaftsrat ist das beschlussfassende Organ seiner Fachschaft und verwaltet ihre Angelegenheiten. In dem von ihm erstellten Haushaltsplan verwaltet der FSR die ihm zugewiesenen Gelder der Studierendenschaft. Weitere Informationen finden sich im Anhang.
Fakultätsräte – Fakultäts- oder Fachbereichsräte sind das kollegiale Beschlussorgan des Fachbereichs bzw. der jeweiligen Fakultät. Ein Fakultätsrat entscheidet in allen Angelegenheiten des Fachbereichs, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des/der Dekan*in fallen. Er ergreift außerdem die erforderlichen Maßnahmen und Initiativen zur Reform des Studiums. Des Weiteren erlässt er Studien- und Prüfungsordnungen, gibt Berufungsvorschläge ab und koordiniert Forschungsvorhaben. An der MLU gibt es neun Fakultätsräte. Abgesehen von den Fakultätsräten der Medizin und der Theologie besteht ein Fakultätsrat aus 12 Hochschullehrer*innen, inklusive des/der jeweiligen Dekans/Dekanin, vier wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, vier Studierenden und zwei sonstigen hauptberuflichen Mitarbeiter*innen.
Gremium – Ein Gremium ist oftmals eine beschlussfassende Körperschaft oder einfach nur ein Zusammenschluss von Menschen, die sich zu einem bestimmten Zweck zusammenfinden (beispielsweise, weil sie gewählt wurden).
Institutsgruppen – Mitglieder einer Fachschaft können nach Beschluss des zuständigen Fachschaftsrates Institutsgruppen bilden. Dabei kümmern sich die Institutsgruppen um fachspezifische Belange ihrer Mitglieder und vertreten deren Interessen gegenüber dem Fachschaftsrat bzw. anderen universitären Gremien. Oftmals pflegen sie auch die fachspezifischen Beziehungen zu Studierenden anderer Hochschulen.
Kanzler*in – Der/die Kanzler*in ist Teil des Rektorats und führt die Geschäfte der Verwaltung der Hochschule. Er/Sie ist der/die Beauftragte für den Haushalt und für die Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität zuständig. Er/Sie wird auf Vorschlag des Senats vom Ministerium bestellt und für den Zeitraum von acht Jahren zum Beamten auf Zeit ernannt. Danach ist eine Wiederbestellung möglich.
Kuratorium – Das Kuratorium ist ein besonderes Organ der Hochschule, welches aus fünf Mitgliedern besteht, die nicht Mitglieder der Hochschule sein dürfen. Hierbei hat das Ministerium das Vorschlagsrecht für ein Mitglied des Kuratoriums. Dieses muss dann im Anschluss noch vom Senat gewählt werden. Das Kuratorium unterstützt die Hochschule in allen wichtigen Angelegenheiten und fördert die Profilbildung, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Die ehrenamtlichen Mitglieder bleiben dazu fünf Jahre im Amt.
Mitglieder der Universität – Mitglieder der Universität sind zunächst alle Studierenden, Hochschullehrer*innen, Mitarbeiter*innen sowie sonstige hauptberufliche Mitarbeiter*innen. Für die Vertretung in Gremien werden alle Mitglieder der Universität in Gruppen unterteilt, welche im Landeshochschulgesetz näher definiert sind.
Mitglieder der verfassten Studierendenschaft – Mitglieder der verfassten Studierendenschaft sind alle immatrikulierten Studierenden, die ihren Studierendenschaftsbeitrag (aktuell i. H. v. 11,95 €) pro Semester zahlen. Sie können somit die Beratungsmöglichkeiten des Studierendenrates in Anspruch nehmen und ihre Vertreter*innen in den Studierendenrat wählen.
Prorektor*innen – An der MLU gibt es drei Prorektorate: das für Studium und Lehre, das für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs und das für Struktur und strategische Entwicklung. Sie sind jeweils für ihre im Geschäftsverteilungsplan des Rektorats aufgeführten Aufgabenbereiche zuständig. Ihre Amtszeit beträgt vier Jahre, wobei eine Wiederwahl möglich ist.
Referate – Der Studierendenrat wählt zur Unterstützung sechs Referent*innen, welche nicht Mitglieder des Studierendenrates sein dürfen. Jedes Referat umfasst und bearbeitet seinen eigenen Themenbereich. So gibt es ein Referat für Innere Hochschul- und Bildungspolitik, eines für äußere Hochschul- und Bildungspolitik, eines für Internationale Studierende, eines für Sport und Gesundheit, eines für Veranstaltungen und eines für Soziales. Informationen und Beschreibungen der genauen Arbeitsfelder finden sich in der Geschäftsordnung des Studierendenrates. Ein Referat wird jeweils nur von einer Person besetzt. Diese arbeitet im Rahmen der Beschlüsse und Richtlinien des Studierendenrates eigenständig, wobei sie dem Studierendenrat rechenschaftspflichtig sind. Des Weiteren sind Referate nicht an die Amtszeit des Studierendenrates gebunden, sondern arbeiten unbefristet. Weitere Informationen finden sich in der Satzung der Studierendenschaft.
Rektorat – Das Rektorat der Universität ist mit der Aufgabe der Hochschulleitung und zugleich des Hochschulvorstands bedacht. Ihm gehören der/die Rektor*in, bis zu drei Prorektor*innen und der/die Kanzler*in an. Die jeweilige Amtszeit der Rektor*innen und Prorektor*innen beträgt vier Jahre. Alle Mitglieder des Rektorats sind berechtigt an allen Sitzungen aller anderen Organe der Universität teilzunehmen und haben dort auch ein Rederecht. In dringenden Fällen kann das Rektorat auch den Senat einberufen. Das Rektorat gibt sich außerdem eine Geschäftsordnung. Alles Weitere ist im Landeshochschulgesetz geregelt.
Rektor*in – Der/die Rektor*in vertritt die Universität und führt den Vorsitz im Rektorat. Seine/Ihre Aufgaben bestehen in der Vorbereitung und Umsetzung von Senatsbeschlüssen, in der Wahrung des Hausrechts und der Überprüfung bzw. Kontrolle der ordnungsgemäßen Erfüllung der Lehr- und Prüfungsverpflichtungen der Lehrenden. Er/Sie hat ein Recht zur Beanstandung von Maßnahmen und Entscheidungen von anderen Organen oder Gremien und kann eine Forderung nach Abhilfe stellen. Der/die Rektor*in hat die Pflicht den Senat jährlich über die Entwicklung der Hochschule zu unterrichten. Er/sie wird alle vier Jahre vom Senat gewählt und kann danach wiedergewählt werden. Weiteres ist im Landeshochschulgesetz geregelt.
Senat – Der Senat ist das höchste universitäre Gremium und besteht aus zwölf Hochschullehr*innen, vier wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, vier Studierenden und zwei sonstigen Mitarbeiter*innen. Die Aufgaben des Senats sind im Landeshochschulgesetz geregelt und umfassen unter anderem den Beschluss von Ordnungen der Hochschule, die Beratung über den Hochschulentwicklungsplan, Entscheidungen in Forschungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die Beratung über den Haushalt und den Erlass von Ordnungen zur Verwaltung und Benutzung der Hochschuleinrichtung. Die Amtszeiten der einzelnen Mitgliedergruppen sind unterschiedlich: Studierende werden jeweils für ein Jahr gewählt, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen werden für zwei Jahre gewählt und Hochschullehrer*innen sowie sonstige Mitarbeiter*innen für vier Jahre. Die Vertreter*innen werden aus ihrer jeweiligen Mitgliedergruppe herausgewählt.
(Senats-)Kommissionen – Senatskommissionen werden zur Beratung, Vorbereitung und Unterstützung des Senats vom diesem gebildet. Es gibt einerseits ständige Kommissionen, die wiederkehrende Aufgaben wahrnehmen sowie Kommissionen zur Erfüllung vorübergehender Aufgaben. Die Rahmenbedingungen zur Bildung und Amtszeit der Kommissionen regelt der Senat gemäß der Grundordnung der Universität sowie seiner Geschäftsordnung.
Sprecher*Innen – Neun, vom Studierendenrat gewählte Sprecher*innen, bilden zusammen das Sprecher*innenkollegium. Es gibt zwei sitzungsleitende Sprecher*innen, welche sich primär um die Vor- und Nachbereitungen der Sitzungen des Studierendenrates kümmern. Zwei vorsitzende Sprecher*innen, welche Ansprechpartner*innen für interne und externe Anfragen an den Studierendenrat sind und die Durchführung der Beschlüsse und Bescheide sowie des Sprecher*innenkollegiums verantworten. Des Weiteren gibt es zwei Sprecher*innen für Finanzen, die sich unter anderem um den Haushalt der Studierendenschaft kümmern. Weiterhin gibt es zwei Sprecher*innen für Soziales, die die ersten Ansprechpartner*innen für Studierende in sozialen Belangen sind und unter anderem auch Sozialdarlehen vergeben. Der/Die Sprecher*in für Fachschaftskoordination unterstützt die Zusammenarbeit der Fachschaften und Arbeitskreise untereinander und mit dem Studierendenrat.
Sprecher*innenkollegium – Das Sprecher*innenkollegium besteht aus insgesamt neun Sprecher*innen. Seine Aufgabe ist es die laufenden Geschäfte des Studierendenrates zu führen. Zudem vertritt es den Studierendenrat gegenüber der Universität sowie gegenüber den Medien und allen staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen. Die einzelnen Sprecher*innen werden vom Studierendenrat für die aktuelle Amtszeit gewählt. Es gibt zwei sitzungsleitende Sprecher*innen, zwei vorsitzende Sprecher*innen des Sprecher*innenkollegiums, zwei Sprecher*innen für Finanzen, zwei Sprecher*innen für Soziales sowie eine*n Sprecher*in für die Fachschaftskoordination. Weitere Informationen darüber hinaus finden sich in der Satzung des Studierendenrates sowie in der Geschäftsordnung des Studierendenrates.
Studentische Gremien – Studentische Gremien sind Gremien, die nur aus studentischen Mitgliedern bestehen, wie beispielsweise der Studierendenrat oder die Fachschaftsräte.
Studierendenrat – Der Studierendenrat vertritt die Mitglieder der verfassten Studierendenschaft. Seine Aufgaben bestehen darin, die Belange seiner Mitglieder in Hochschule und Gesellschaft wahrzunehmen und unter anderem die Meinungsbildung innerhalb der Studierendenschaft zu fördern. Weitere Aufgaben finden sich im Landeshochschulgesetz und in der Satzung der Studierendenschaft. Insgesamt besteht der Studierendenrat aus 37 studentischen Mitgliedern, deren Amtszeit jeweils ein Jahr beträgt. Eine Wiederwahl ist möglich. Zur Unterstützung seiner Arbeit bildet der Studierendenrat Arbeitskreise, wählt ein Sprecher*innenkollegium, ebenso wie Referate.
Universitäre Gremien – Universitäre Gremien sind Gremien in denen alle Statusgruppen (vgl. Mitglieder der Universität) vertreten sind, wie z.B. im Senat.
Zentrale Einrichtungen – Zu den zentralen Einrichtungen gehörten unter anderem das Universitätsarchiv, die Universitäts- und Landesbibliothek sowie das Universtitätssportzentrum. Zentrale Einrichtungen sind dem Rektorat direkt unterstellt.
Anhang für rechtlich Interessierte
Für diejenigen, die sich über die gegebenen Informationen hinaus interessierten, finden sich hier die Ordnungen und Gesetzesgrundlagen, in der die Aufgaben, Zusammensetzungen etc. geregelt sind.
Arbeitskreise: §26 Satzung StuRa, §18 GeschO StuRa
Fachschaftsräte: §4 Satzung StuRa, §5 Satzung StuRa, §27 Satzung StuRa
Fakultätsräte: §19 GO MLU, §§75I, 77II S.5 HSG LSA
Institutsgruppen: §31 Satzung StuRa
Kanzler*in: §71 HSG LSA
Kuratorium: §74 HSG LSA, §18 GO MLU
Mitglieder der Universität: §§33I, 52, 60 HSG LSA
Referate: §§12, 13ff. GeschO StuRa, §25 Satzung StuRa
Rektorat: §68 HSG LSA, GeschO Rektorat,
Rektor*in: §69 HSG LSA
Senat: §67 HSG LSA, GeschO Senat
Senats-Kommissionen: §16 GO MLU, §22 GeschO Senat
Sprecher*innen: §§3ff GeschO StuRa
Sprecherkollegium: §§1ff. GeschO StuRa
Studierendenrat: §65 HSG LSA, §2 Satzung StuRa
Zentrale Einrichtungen: §23 GO MLU