Zweitstudiengebühren stehen immer wieder in der Kritik verschiedener Studierendenvertretungen. Auch in Sachsen-Anhalt sieht das Hochschulgesetz vor, dass diese nach eigenem Ermessen der Hochschulen erhoben werden können. Nachdem die Langzeitstudiengebühren seit dem Wintersemester 20/21 der Vergangenheit angehören, fordern wir als Studierendenrat auch eine konsequente Abschaffung der Zweitstudiengebühren. Dass die Universität über die Erhebung entscheiden kann zeigte auch der Beschluss des Senats vom 07. September 2018 Zweitstudiengebühren bis 2022 für Lehramtsstudiengänge zu pausieren. Im Haushaltsjahr 2019 vereinnahmte die MLU Zweitstudiengebühren in Höhe von 216.934€ von 295 Studierenden. 500€ pro Semester, zuzüglich des Semesterbeitrages. Dies betrifft vor allem Studierende die auf Grund der Pandemie Nebenjobs verloren haben und deren Studium sich verzögern wird. Eine finanzielle Belastung die sich nicht nur auf die Studiendauer auswirkt, sondern auch negative Folgen für die psychische Gesundheit der Betroffenen hat. Immer mehr Studierende beklagen den zusätzlichen Stress, dem sie durch die Erhebung der Gebühren ausgesetzt werden. Unabhängig von der aktuellen Sondersituation darf die Entscheidung ein zweites Studium oder einen zusätzlichen Master zu absolvieren nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Studierenden abhängig gemacht werden. Aus diesem Grund fordert der Studierendenrat der MLU eine konsequente Abschaffung der Zweitstudiengebühren und eine Kompensation der Einnahmen durch das Land!