Eine chancengerechte Hochschule braucht stabile und professionelle Unterstützungsstrukturen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Die Beratungsstelle Inklusion der MLU ist dabei eine unverzichtbare Anlaufstelle: Sie bietet individuelle Beratung, begleitet Nachteilsausgleiche, unterstützt bei der Studienorganisation und trägt dazu bei, Barrieren im Hochschulalltag abzubauen.
Seit Anfang September 2025 ist diese Beratungsstelle jedoch nur eingeschränkt arbeitsfähig, weil die notwendige personelle Besetzung fehlt. Das hat unmittelbare Folgen: Studierende erhalten derzeit keine kontinuierliche, fachlich fundierte Unterstützung, gerade zu Beginn des Wintersemesters, wenn der Beratungsbedarf besonders hoch ist. Zu Semesterstart müssen häufig Nachteilsausgleiche beantragt, Prüfungsbedingungen angepasst und individuelle Studienpläne abgestimmt werden. Wenn an dieser Stelle Beratung ausfällt oder verzögert wird, geraten Studierende mit Behinderung schnell in organisatorische und psychische Belastungssituationen.
In der Zwischenzeit werden betroffene Studierende teilweise an das Prüfungsamt verwiesen. Dieses kann die spezifische Beratung jedoch nicht ersetzen: Die dort Beschäftigten verfügen weder über eine entsprechende Ausbildung noch über die notwendige Beratungskompetenz im Bereich Behinderung, chronische Erkrankung oder Nachteilsausgleich. Eine solche Verlagerung verschiebt Verantwortung, löst aber keine Probleme, sie gefährdet im Gegenteil eine gleichberechtigte Teilhabe.
Der Studierendenrat fordert daher mit Nachdruck:
– die sofortige und nachhaltige Wiederbesetzung der Stelle in der Beratungsstelle Inklusion mit fachlich qualifiziertem Personal,
– die Sicherstellung von Beratungskompetenz und regelmäßiger Supervision für die Fachkräfte
– sowie eine transparente Kommunikation der Universitätsleitung über die eingeleiteten Maßnahmen zur Stabilisierung der Beratungsstrukturen.
Barrierefreiheit und Inklusion dürfen nicht vom Zufall abhängen. Eine Universität, die sich Chancengleichheit auf die Fahnen schreibt, muss die dafür notwendigen Strukturen auch verlässlich gewährleisten, gerade dann, wenn Studierende sie am dringendsten brauchen.
Der StuRa wird die Entwicklungen weiterhin kritisch begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Rechte und Bedarfe von Studierenden mit Behinderungen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg konsequent geachtet und umgesetzt werden.