Dienstag, 21. April um 18 Uhr, Melanchtonianum, Hörsaal C
Zum 1.1. 2015 ist das Mindestlohngesetz in Kraft getreten; zum ersten Mal gibt es in Deutschland einen allgemeinen Mindestlohn. Dieser gilt daher im Grundsatz auch für studentische Praktika, sodass das Gesetz für viele Studierende von praktischer Bedeutung sein wird. Andererseits gibt es auch es auch verschiedene Ausnahmen im Gesetz, durch welche weiterhin viele Arbeitnehmende ihren Anspruch auf den Mindestlohn nicht einlösen können. Wie in den ersten Monaten des Inkrafttretens des Mindestlohns sichtbar geworden ist, versuchen Arbeitgeber zahlreiche andere Wege zu nutzen, um den Mindestlohn auszuhebeln. Wo genau das Gesetz für Studierende Bedeutung hat und an welchen Stellen der Anspruch des Mindestlohns nicht eingelöst wird, soll Thema des Vortrages werden.
Vortragender ist Dr. Christian Paschke, er lehrt als Jurist an der Martin-Luther-Universität Halle.
Details zu der vom Hochschul-Informationsbüro organisierten Veranstaltung findet ihr auf dem Info-Flyer.