Die studentischen Senatoren verschiedener Hochschulgruppen erreichten bei der Senatssitzung am 16.06.2021 mit einem Antrag, dass die Freiversuchsregelung bis zum 30.09.2021 weiter gelten wird. Sie war zuerst im Wintersemester 2019/20 in der Corona- Satzung der Martin- Luther- Universität Halle- Wittenberg angeordnet worden. Ursprünglich lief diese zur Prüfungsphase dieses Sommersemesters aus, was für viele Studierende auf Grund der noch immer anhaltenden pandemischen Lage ein großes Problem dargestellt hätte.
Nach anfänglichem Widerspruch des Prorektors für Studium und Lehre gelang es der studentischen Vertretung, die Anwesenden von der Verlängerung zu überzeugen. Es darf aber auch nicht unerwähnt bleiben, dass der Antrag sonst ohne größere Gegenrede und mit viel Verständnis für die Situation der Studierenden angenommen wurde.
Auf der kommenden Senatssitzung am 14. Juli ab 13:30 Uhr soll die Umsetzung des Antrags durch Änderung der Satzung erfolgen.