Auf der vorletzten Sitzung im Dezember hat der StuRa die Möglichkeit einer Urabstimmung beschlossen und in die Satzung integriert. Doch was bedeutet das für euch?
Ihr könnt aktiv mitbestimmen. Sowohl bei kleinen als auch großen Entscheidungen, die alle Studierenden betreffen. Nehmen wir an, ihr möchtet ein riesiges Konzert veranstalten. Jetzt habt ihr die Möglichkeit das Ganze mit eurer Stimme zu unterstützen. Ebenso könntet ihr auch dagegen stimmen, weil ihr es eine Verschwendung von Studierendengeldern haltet. Die Entscheidung liegt bei euch.
Jedoch könnt ihr natürlich nicht alles per Urabstimmung beschließen lassen. Auch dafür gibt es einige Regeln. Aber fangen wir vorne an. Angenommen ihr habt eine Idee, zu groß als dass sie eurer Fachschaftsrat allein umsetzen könnte. Deswegen möchtet ihr darüber per Urabstimmung entscheiden. Um eine Urabstimmung in Gang zu setzten habt ihr drei verschiedene Möglichkeiten. Die erste entspricht der klassischen Petition. Ihr schreibt einen Antrag und gebt diese mit einer Unterschriftenliste beim StuRa ab. Damit es zur Abstimmung kommt müssen allerdings 5% aller Studierenden unterschrieben haben, was in etwa 800 Unterschriften entspricht. Das ist euch zu viel Aufwand? Dann geht zu eurem Fachschaftsrat. Wenn sich zwei Fachschaftsräte dafür aussprechen und einen Antrag an den Studierendenrat stellen steht der Urabstimmung nichts mehr im Weg. Eure letzte Möglichkeit ist uns direkt von eurem Vorhaben zu überzeugen. Nach einem Antrag an den StuRa entscheidet dieser dann ob es eine Urabstimmung geben wird oder nicht.
Nachdem ihr einen dieser Wege gegangen seid steht die Entscheidung zur Urabstimmung fest. Doch wie wird sie dann durchgeführt? Ganz einfach – Der Studierendenrat richtet eine Abstimmungsleitung ein, die im Idealfall aus Studierenden besteht, die nicht im StuRa sind. Diese Abstimmungsleitung hat nun dafür Sorge zu tragen, dass die Urabstimmung innerhalb von sechs Wochen nach dem Beschluss in der Vorlesungszeit durchgeführt wird. Sie muss die verfasste Studierendenschaft mindestens sechs Tage davor informieren und die Wahl durchführen. Eine Urabstimmung dauert 3-7 Tage, bei denen die Wahlbüros mindestens 4 Stunden geöffnet sein müssen, damit jeder die Möglichkeit hat an der Abstimmung teilzunehmen. Im Anschluss an den letzten Abstimmungstag findet dann die Auszählung statt, welche hochschulöffentlich und rechtzeitig bekannt gegeben wird.
Das daraus entstehende Ergebnis ist für den StuRa bindend. Die Urabstimmung ist jedoch erst gültig, wenn auch mindestens 5% der Studierenden der verfassten Studierendenschaft an ihr teilgenommen haben. Grundsätzlich reicht es, wenn ihr für eure Idee eine einfache Mehrheit begeistern könnt. Allerdings könnt ihr mit einer Urabstimmung auch die Ordnungen des Studierendenrates ändern. Sollte dies die Satzung oder Finanzordnung betreffen benötigt ihr allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit.
Bevor ihr jetzt sofort losstürmt, um eure erste Urabstimmung zu starten, solltet ihr nochmal einen kurzen Blick ins Amtsblatt der Universität werfen, denn jede Satzungsänderung des StuRas muss dort zuerst veröffentlicht werden, bevor sie Gültigkeit erhält.
Spätestens zum neuen Semester sollte es dann soweit sein und eurer Idee steht endlich nichts mehr im Weg.