Stellungnahme zum Antrag der AfD-Landtagsfraktion
Unter dem Titel „Studenten sollen studieren“ hat die Landtagsfraktion der AfD den Versuch unternommen, einen inhaltlichen Antrag einzubringen. Die AfD bringt mit diesem Antrag zum Ausdruck wessen Geistes Kind sie ist und entlarvt sich an dieser Stelle als das, was sie ist. Eine durch und durch mit einem autoritären Weltbild ausgestattete Partei, welche die Errungenschaften der 68er um demokratische Mitbestimmung an Hochschulen bei gleichzeitigem Aufbrechen des elitären Charakters zurückdrehen will. Man möchte eine herbeifantasierte „Zwangsmitgliedschaft“ beenden, Studierende und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter*innen aus den universitären Gremien (Senat und Fakultätsräte) ausschließen und die studentischen Gremien (Studierendenrat und Fachschaftsräte) auf die reine Beschäftigung mit „fach- bzw. studienspezifischen Belangen“ verpflichten. Natürlich – denn das war seit jeher der Hauptpunkt der „hochschulpolitischen“ AfD-Arbeit – geht es auch mal wieder gegen die Gleichstellung, die in der Realität längst nicht erreicht ist: Die oder der dafür zuständige Beauftragte soll ebenfalls aus den Gremien verschwinden und wir sollen endlich wieder „Studentenschaft“ heißen. Letzteres wird glücklicherweise durch den von sprachpolitischer Verbohrtheit geprägten Fraktionschef Oliver Kirchner noch erklärt: Die AfD meine in ihrem Antrag die „Studierendenschaft im Sinne des Hochschulgesetzes“, kann die aktuelle Variante aber einfach nicht verwenden ohne schmerzlich an die verhasste „Genderideologie“ erinnert zu werden.
Jetzt ließe sich auf die im Antrag liegende Heuchelei und Inkompetenz verweisen und aufzählen, welche falschen Annahmen sich dort verstecken. Das haben zum großen Teilen die Kommiliton*innen der Studierendenräte der OVGU Magdeburg und der Hochschule Merseburg erledigt, deren Statements ihr hier (https://www.facebook.com/notes/stura-ovgu/keine-entdemokratisierung-der-uni-stellungnahme-des-stura-ovgu-zum-afd-antrag-dr/10155770651421150/und: https://www.facebook.com/notes/stura-merseburg/die-rolle-des-studentischen-engagements-f%C3%BCr-studierende-und-die-hochschule/2037387783015622/) nachlesen könnt. Diesen stimmen wir über alle Maßen zu. Deshalb widmen wir uns im Folgenden der Frage, was hinter dem Antrag steckt, wenn der Inhalt schon so absurd ist. Der AfD gilt es nach eigenen Aussagen darum, zurück zur „Ordinarienuniversität“ der 1960er-Jahre zu kommen. Hier gab es keine störenden Studierenden in den Gremien, nur bedingt studentische Selbstverwaltung und keine Instrumente für Gleichstellung. Davon verspricht sich die AfD laut Antrag angeblich, dass die „Studentenschaft“ sich mehr aufs Studium konzentrieren würde und die Universität weniger Bürokratie erdulden müsse. Die Universität der prä-68er Zeit wird dabei gar als „schlank“ und damit effizient imaginiert. Tatsächlich ist da wenig dran, denn für die vergleichsweise extrem kleine Zahl an Angehörigen (1950: rund 100.000 Studierende in der BRD; heute: 2,8 Mio.) wurde ziemlich viel Aufwand betrieben, damit es den professoralen Ordinarien in ihrer Allmacht an nichts fehlte bzw. die elitären Klüngel an den Universitäten unter sich bleiben konnten. Auch beschäftigte sich die „Studentenschaft“ auch vor den 1960er-Jahren schon durchaus politisch: Vor 1945 bereitete sie dem Nationalsozialismus an den Universitäten den Boden und danach versuchte sie die Entnazifizierung zu verhindern.
Die Hochschulreformen der 60er-Jahre, welche die AfD hier verdammt, haben also nicht für mehr Bürokratie oder Allgemeinpolitik gesorgt, sondern beides auf einen demokratischeren Boden gebracht. Dank ihnen steht die Universität nicht mehr nur einem kleinen Kreis von Menschen offen und erst durch diese konnten sich Studierende und Mitarbeiter*innen für einen demokratischeren Kurs an der Hochschule einsetzen. Dass die AfD-Fraktion diesen Organisationszweck abgeschafft haben möchte, sagt vor allem etwas über ihr Weltbild aus. Zum einen werden die Studierendenschaften als störende Elemente markiert, derer man sich entledigen will. Wir sind der AfD nämlich schon länger ein Dorn im Auge. Das hat ja bereits der ehemalige Fraktionsvorsitzende Andre Poggenburg deutlich gemacht, als er die „Wucherungen am deutschen Volkskörper“ von den Hochschulen verbannen wollte. Für die AfD ist im „linksgrünversifften“ Pool der Studierenden wenig zu holen, wie eine Demonstration gegen einen AfD-Vortrag in einem der Hörsäle der OVGU unter Beweis stellte. Zum anderen kann die AfD-Fraktion nicht damit leben, dass sich theoretisch alle zu Wort melden dürfen. In ihrer Vorstellung ist es das Recht der professoralen Elite, sich über die vermeintlich unerfahrenen Studierenden und die „sonstigen“ Mitarbeiter*innen zu erheben. Bei ihr muss man sich erst über den zugeschriebenen Verdienst zur Partizipation legitimieren und kann per AfD-Beschluss jederzeit als unwürdig bewertet werden.
Diesen Antrag abzulehnen – wozu wir alle anderen Fraktionen im Landtag ausdrücklich auffordern – bedeutet also nicht nur, sich der Zerstörung der Studierendenschaften zu widersetzen, sondern auch das autoritäre, ständische und undemokratische Weltbild der AfD zu verneinen, welches sich von demokratischen Grundrechten bedroht sieht. Als Studierendenrat werden wir das ohnehin weiterhin tun und uns nicht politisch entmündigen lassen. Vielmehr kämpfen wir dementsprechend für eine Ausweitung der demokratischen Rechte an den Hochschulen des Landes: Wir brauchen endlich echte Parität zwischen den Statusgruppen in den Gremien, damit wir ernsthaft und gemeinsam Lösungen für eine moderne und demokratische Universität finden können.
Für eine demokratische Universität – gegen den autoritären Wahn!