Als Studierendenrat haben wir uns bereits zu früheren Entwürfen positioniert und wollen das vergangene Statement an dieser Stelle aktualisieren. Aus unserer Perspektive bringt der neue Text drei zentrale Änderungen mit sich, die wir kommentieren wollen:
1.) Verbot der Langzeitstudiengebühren. Diese Entwicklung begrüßen wir sehr und hoffen, dass die Formulierung in dieser Form beschlossen wird. Bereits nach dem ersten Entwurf, der nur eine Verlängerung der Gebührengrenze um zwei Semester vorsah, kritisierten wir die fehlende Konsequenz dieses Vorschlags. Diese ist nun bei diesem Thema erreicht, was uns sehr freut und eine echte Entlastung für tausende Studierende bedeutet. Trotzdem weisen wir daraufhin, dass es weiterhin Studiengebühren geben wird: Zweitstudien- und Studienkollegsgebühren sind weiterhin vorgesehen, obwohl sie auf eine ähnliche Art negativ und letztendlich bildungsfeindlich wirken.
2.) Ende der Viertelparität. Während die ersten Entwürfe eine Viertelparität in den engen verfassungsgerichtlich vorgeschriebenen Grenzen vorsahen, fehlt diese positive Veränderung nun komplett. Mit dem neuen Entwurf bleibt die Statusgruppe der Professor*innen uneingeschränkt an der Macht und kann auf die demokratische Teilhabe der Mitarbeiter*innen und Studierenden kritisieren. Wir gehen davon aus, dass die Viertelparität Opfer eines Kuhhandels innerhalb der Kenia-Koalition geworden ist: Weniger Demokratie, dafür auch weniger Gebühren. Wir finden allerdings, dass die Vorteile einer demokratischen Hochschule offensichtlich sind und kritisieren die scheinbar ideologisch begründeten Vorbehalte dagegen scharf.
3.) Das Studienkolleg der MLU wird aus dem Gesetz gestrichen. Im alten Landeshochschulgesetz wird in §28 (1) geregelt, dass das Landesstudienkolleg eine gemeinsame Einrichtung der MLU und der Hochschule Anhalt ist. Damit wird die Grundlage dafür geschaffen, dass die MLU ein Kolleg betreiben muss. Die neue Formulierung sagt jetzt nur noch, dass Hochschulen Studienkollegs betreiben „können“. Gerade mit Bezug auf die vergangenen Kürzungsvorschläge gegenüber dem Studienkolleg halten wir diese Entwicklung für sehr bedenklich. Nicht zuletzt beraubt sich die MLU mit der scheinbaren Wegrationalisierung des Studienkollegs damit nicht nur ein Stück weit an Attraktivität für Ausländer*innen, sondern der selbstgesteckte Anspruch von Internationalität wird gewissermaßen zur Makulatur. Wir fordern die Wiederaufnahme unseres Studienkollegs in das Gesetz, um Rechtssicherheit für den Erhalt des Kollegs zu haben.
Unsere alte Stellungnahme findet sich hier: Position des Studierendenrates der MLU zur Novelle des HSG LSA