Als Studierendenrat haben wir mit Bestürzung zur Kenntnis genommen, dass der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA) Ende November von den zuständigen Stellen in Berlin die Gemeinnützigkeit abgesprochen wurde. Da diese Entscheidung nur mit dem Verdikt der des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) in Bayern begründet wurde, welches die VVN-BdA als „extremistisch“ denunziert, lässt sie sich auch kaum nachvollziehen. Abgesehen davon das die einzelnen VVN-Landesverbände unabhängig sind, sind die einzelnen LfVs keine zwangsläufig neutralen Institutionen. So wird die wissenschaftlich äußerst umstrittene „Extremismustheorie“ in Bayern deutlich restriktiver ausgelegt als etwa in Sachsen-Anhalt, wo der Landesverband der VVN-BdA noch nie vom örtlichen LfV moniert wurde.
Wir wollen deshalb, dass antifaschistische Organisationen ihre Arbeit machen können, die ohne Zweifel gemeinnützig ist. Deshalb schließen wir uns als Studierendenrat den Statements des „freien zusammenschluss von student*innenschaften“ (fzs), des „Bundes demokratischer WissenschaftlerInnen“ (BdWi) und der „Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen“ (VDJ), in denen ebenfalls gefordert wird: Antifaschismus muss gemeinnützig bleiben!
Zu den Stellungnahmen: fzs, BdWi, VDJ