Bis Ende Juni gilt eine vom Bundesjustizministerium erlassene Verordnung, die den Kündigungsschutz trotz Mietausfällen erhalten soll. Begründet wird das damit, dass die Corona-Krise für viele Menschen großer Unsicherheiten und Einkommensausfälle bedeutet und es ihnen deshalb nicht zumutbar sei, ihre Wohnung zu verlieren. Diese Regelung bedeutet also keinen Mieterlass, sondern – in weitgehenden Fällen – letztendlich eine Art Räumungsverbot. Als Studierendenrat begrüßen wir die Logik, die den Schutz der eigenen Wohnung berechtigterweise über rechtzeitige Mieteinnahmen stellt. Leider müssen wir auch feststellen, dass bis jetzt noch keine Verlängerung der Maßnahmen geplant ist. Das finden wir nicht nur unverständlich, sondern auch verantwortungslos. Es gibt nicht nur Branchen, bei denen die Einkommensausfälle anhalten, sondern auch Menschen – darunter werden wahrscheinlich auch etliche Studierende fallen – die jetzt gerade exakt keine Reserven mehr haben und weiterhin nicht wieder arbeiten können. Dieses Problem verstärkt die Bundesregierung dann noch mit ihrer einseitig ausgerichteten Konjunktur- und Hilfspolitik, die sich exemplarisch bei den Nothilfen für Studierende als nicht besonders hilfreich erweist. Wir fordern deshalb, dass wenigstens das praktische Räumungsverbot bis mindestens Ende September verlängert wird!