In Sachsen-Anhalt und im Bund wird derzeit an Stiftungsgesetzen gearbeitet, die die Finanzierung der politischen bzw. partei-nahen Stiftungen neu regeln sollen. Grundlage dafür ist, dass Gerichte hier Regelungsbedarf im Umgang mit den Stiftungen der faschistischen AfD gesehen haben. Die Partei hat, wie jede andere größere Partei auch, Stiftungen auf Landes- und Bundesebene und versucht seit Jahren strategisch an die Stiftungstöpfe zu kommen, die einen enormen Mittelaufwuchs im Sinne der politischen Arbeit bedeuten würden – letztlich geht es um die Finanzierung faschistischer Propaganda. Und auch viele uns bekannte Akteur*innen, wie etwa gewaltbereite „Identitäre“, die bereits jetzt für die AfD arbeiten, könnten ihre akademische Karriere bei einer AfD-nahen Stiftung wohl besser fortsetzen und ihre Gewalt auch zurück auf den Campus der MLU tragen.
In Sachsen-Anhalt betrifft das die Friedrich-Friesen-Stiftung, die engste Verbindungen zum „Institut für Staatspolitik“ rund um den völkischen „Vordenker“ Götz Kubitschek unterhält, allerdings selbst recht wenig in Erscheinung tritt. Hier wartet man auf das Geld. Da das nicht kam, wurde geklagt, wobei die Gerichte im März diesen Jahres entschieden haben, dass es ein Stiftungsgesetz bräuchte. Bis dahin sind alle Mittel für die partei-nahen Stiftungen Sachsen-Anhalts gestoppt worden. Das halten wir für die schlechteste Lösung. Natürlich braucht es nach dem Urteil rechtliche Sicherheit durch ein Stiftungsgesetz. Allerdings können die demokratischen Stiftungen nicht jahrelang darauf warten, dass ein neues Gesetz kommt. Hier muss die Politik handeln und darf der extremen Rechten nicht jetzt schon das Feld durch Untätigkeit überlassen.
Auf Bundesebene sieht es etwas besser aus: Hier gibt es keinen Stopp der Mittel, aber auch hier wird, nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Februar 2023, an einem Stiftungsgesetz gearbeitet, welches die Förderung zukünftig regulieren soll. Die AfD-nahe Organisation heißt hier „Desiderius-Erasmus-Stiftung“ (DES) und verfügt über nicht weniger Kontakte zur extremen Rechten. Während es bei der AfD-Stiftung in Sachsen-Anhalt aber schon ein Aufgehen der Struktur in bestehenden völkischen Netzwerken gibt, hat die DES ein eigenes Netzwerk zwischen Faschist*innen und Rechtskonservativen gebildet, weshalb diese passenderweise von der Ex-CDU-Abgeordneten Erika Steinbach geleitet wird.
Momentan ist die Situation also offen und wir glauben als Studierendenrat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg nicht, dass eine gute und antifaschistische Lösung tatsächlich gesichert ist. Vielmehr sind drei Optionen denkbar: Das Einknicken vor der extremen Rechten im Namen eines vermeintlichen Gleichheitsgrundsatzes, der angesichts der damit verbundenen Förderung faschistischer Strukturen allerdings nichts wert sein kann. Es droht aber erfahrungsgemäß auch die völlig unnötige Überbürokratisierung sowie das Evozieren der „Extremismus-Theorie“, welche zwar die AfD ausschließt, aber auch völlig legitime Anliegen und wissenschaftliche Aspekte als „linksextrem“ denunzieren und aus der Finanzierung ausschließen könnte. Natürlich gibt es aber auch die dritte und beste Option: Ohne unwissenschaftliche, bürokratische und juristische Probleme. Es muss schlicht darum gehen, inhaltlich deutlich zu machen, was gefördert werden kann und was nicht. Dass man bei den AfD-nahen Stiftungen eine völkische und antidemokratische „Wende“ (bzw. einen Umsturz) plant, ist offensichtlich und gut belegt.
Gerade Sachsen-Anhalt, welches sich selbst eine antifaschistische Verfassung gegeben hat, hat die Möglichkeiten und die Pflicht diese in die Praxis umzusetzen. Dafür braucht es bei einem Stiftungsgesetz keine Hilfskonstruktionen und die Einschränkung aller, sondern nur eine klare Kante.