Auf der Sitzung des Akademischen Senates der MLU am Mittwoch wurde noch einmal bestätigt, dass die Maximalanzahl für Prüfungsversuche im BA- und MA-Bereich bis einschließlich September 2020 aufgehoben ist – auch rückwirkend für das bereits gelaufene Semester. Es gibt dabei zwei logische Ausnahmen: Für Abschlussarbeiten bleibt alles beim Alten, vielmehr soll es Kulanzregelungen bei den Bearbeitungszeiten geben. Außerdem werden Betrugsversuche weiterhin geahndet. Es wurde auch deutlich, dass die Aufhebung der Maximalanzahl bereits am 10. Juni 2020 der Sinn des Beschlusses war. Als Vorsitzende des Sprecher*innenkollegiums hoffen wir, dass der Beschluss und die damit geltende Regelungslage nun überall an der MLU akzeptiert und umgesetzt wird und gehen davon aus, dass nun ein Konsens im Sinne des gültigen und demokratisch gefassten Senatsbeschlusses für das Verfahren bis zum 30. September besteht. Bei den Staatsexamensstudiengängen, die ja vor allem in der Hand der Landesprüfungsämter liegen, konnten bis jetzt beim Lehramt, bei der Medizin und der Zahnmedizin eine Gleichstellung im universitären Teil (!) zu der Regelung für BA/MA-Studiengänge erreicht werden, d.h. die Examensprüfungen sind davon ausgenommen. Bei den anderen Fachbereichen arbeiten wir und andere noch daran.
Weitere Infos gibt es wie immer hier: https://www.uni-halle.de/coronavirus/faqstudierende/