Das Rektorat hat am 12. Juni 2019 entschieden, dass für Trans*studierende ermöglicht wird, ihren Namen in der universitären Datenbank zu ändern und somit auch ihren richtigen Namen und nicht ihren dead-name auf dem Studierendenausweis führen zu können, bevor die Personenstandsänderung abgeschlossen wurde. Ein Prozess, der bei den langsam mahlenden Mühlen der Justiz über ein Jahr andauern kann. Nun können Studierende bereits ihren Namen in der Datenbank ändern lassen, wenn sie den Antrag auf Namensänderung beim Amtsgericht gestellt haben.
Daher begrüßt das Sprecher*innenkollegium begrüßt die Entscheidung des Rektorats! Nachdem wiederholt Stellungnahmen von verschiedenen Stimmen aus der Studierendenvertretung zu dieser Thematik eingefordert wurden, welche immer wieder durch Ausführungen darüber, wie kompliziert eine solche Änderung wäre und es aus juristischen Gründen nicht ermöglicht werden könnte, abgeschmettert wurden, zeigt diese Entscheidung, dass vieles möglich ist, solange der Wille da ist. Dennoch muss auch kritisch betrachtet werden, dass auch die Antragsstellung zur Namensänderung beim Amtsgericht mit Hürden verbunden ist. Man muss sich seit drei Jahren bewusst darüber sein, dass man nicht mit dem im Geburtseintrag angegebenen Geschlecht übereinstimmt und sich dies auch nicht ändern wird. Dies muss von zwei unabhängigen Gutachtern festgestellt werden, die vom Gericht bestellt werden. Nichtsdestotrotz hat diese Entscheidung ein großes Potential dazu, den Lebensalltag an der Universität für Trans*studierende nachhaltig zum positiven zu verändern und ist zusätzlich ein Vorbild für andere deutsche Hochschulen. Auch zeigt es, dass sich ein Kampf für eine inklusive und queerfreundliche Universität lohnt!
Weitere Informationen dazu, findet ihr beim Immatrikulationsamt.