Am 15.12.2020 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt der Beschlussempfehlung (Drs. 7/6967) des Wissenschaftsaussuchusses mehrheitlich zugestimmt. Damit wurde das Hochschulgesetz Sachsen-Anhalt geändert und unter anderem Folgendes beschlossen:
– Die Regelstudienzeit aller ordentlich immatrikulierten Studierenden des Landes wird um ein Semester verlängert.
– Die Hochschulen können in Eigenverantwortung regeln, ob auch die Regelstudienzeit von denjenigen Studierenden verlängert wird, die im Sommersemester 2020 beurlaubt waren.
– Bei Andauern der Pandemie oder in vergleichbaren Krisensituationen kann das Wissenschaftsministerium nun per Verordnung die Regelstudienzeit verlängern.
– Hochschulen haben nun die Möglichkeit, Prüfungsleistungen nicht zu werten oder einen Verbesserungsversuch anzubieten, wenn die Umstände einer Prüfungsleistung pandemiebedingt erschwert waren.
– Bedauerlicherweise wurde der Änderungsantrag zur Erstattung der Studiengebühren (Drs. 7/7014) abgelehnt.
Als Studierendenrat der MLU Halle-Wittenberg freut uns die Änderung des Hochschulgesetzes zur Abfederung der coronabedingten außergewöhnlichen Studiensituation. Ein normaler Studiumsbetrieb war und ist allerdings auch im Wintersemester 20/21 nicht möglich. Daher fordern wir eine rasche Verlängerung der Regelstudienzeit um ein weiteres Semester, wie es Minister Willingmann bereits angedeutet hatte. Weiterhin erwarten wir die Anerkennung des Nullsemesters auch für beurlaubte Studierende durch die MLU Halle.
(Text: Referat für äußere Hochschul- und Bildungspolitik)