Aktualisierung: Auf der letzten Senatssitzung am 9. November hat das Rektorat verkündet, dass man nun nicht mehr auf die Abschaltung der Hochladefunktion setze, beziehungsweise niemals gesetzt hätte. Anders lautende Zeilen im Protokoll der letzten Senatssitzung wurde als Fehler bezeichnet und eine neue Verfahrensweise soll im Laufe des Monats in einer Rundmail vorgestellt werden. Diese Entwicklung finden wir grundsätzlich begrüßenswert, auch wenn die Situation mit dem Rahmenvertrag weiterhin prekär bleibt. Wir raten den Studierenden dazu, sich vor dem 1. Januar schon einmal alle auf StudIP verfügbaren Dokumente herunterzuladen.
Wie bereits im “Hochschulpolitischen Newsletter” angedeutet, droht den Studierenden der Universität Halle ab Januar 2017 die teilweise Abschaltung von StudIP – konkreter der Hochladefunktion in den einzelnen Veranstaltungen. Dies ist die Reaktion der Uni-Leitung darauf, dass der Rahmenvertrag mit der “Verwertungsgesellschaft Wort” (VG Wort) abgelehnt wurde.
Die VG Wort verwaltet das Urheberrecht, in diesem Fall vor allem von Autor*innen wissenschaftlicher Texte. Der Rahmenvertrag, der nun von der VG und der Kultusministerkonferenz (KMK) ausgehandelt wurde und die alte Regelung ab dem 1. Januar 2017 ersetzen soll, sah eine deutliche Verschlechterung der herrschenden Geschäftsbedingungen vor. Während die Hochschulen früher Text der VG benutzen durften und dafür eine Pauschalvergütung abführen mussten, soll nun eine Einzelvergütung fällig werden. D.h. jede*r Dozent*in muss jeden Text einzeln abrechnen lassen, womit nicht nur eine ganze Menge Arbeit verbunden ist, sondern auch haufenweise Geld – die Lehre wäre also aufwendiger und teurer geworden, auch und vor allem auf dem Rücken der Studierenden.
Auch wenn in erster Linie die prekäre deutsche Rechtslage schuld ist, die das Urheberrecht gegenüber der Freiheit von Forschung, Lehre und Informationen im Allgemeinen immer wieder absolut setzt und den digitalen sowie gesamtgesellschaftlichen Fortschritt ohnehin ständig ausbremst, müssen wir der KMK grobes Fehlverhalten vorwerfen. Statt die Interessen der Hochschulen und der Studierenden anständig zu vertreten, haben die Kultusminister*innen der Länder das System der Einzelerfassungen genehmigt, welches sein Versagen bereits in Pilotprojekten (zum Beispiel an der Uni Osnabrück im Wintersemester 2014/15) bewiesen hat. Die Hochschulen in Sachsen-Anhalt müssen sich fragen, warum die KMK-Vertreter*innen der Landesregierung aus CDU/SPD und Grünen so etwas ohne Widerspruch mittragen und ob dieser bildungsfeindliche Akt zum Politikverständnis der Kenia-Koalition gehört.
Es gibt allerdings Hoffnung, denn die Landesrektorenkonferenzen der einzelnen Bundesländer haben sinnvoller gehandelt und den Rahmenvertrag grundsätzlich abgelehnt. Das bedeutet, dass die Hochschulen nun dazu gezwungen sind auf Texte der VG Wort zu verzichten. Selbstverständlich bedeutet dies eine Einschränkung, allerdings kann so auch Druck für einen neuen und besseren Vertrag gemacht werden, denn solange die Hochschulen den Vertrag boykottieren kann die VG nichts verwerten. Es ist also zu hoffen, dass nach einigen Monaten der digitalen Steinzeit wieder zum System der Pauschalvergütung zurückgekehrt wird.
Diese Einschränkung reicht der hiesigen Leitung der Universität allerdings nicht aus, denn neben dem Verzicht auf Texte der VG Wort, wird mit einer kompletten Abschaltung der Hochladefunktion StudIP gespielt, was bedeutet, dass auch Materialien ohne Urheberrechtsproblem, wie zum Beispiel Folien, Skripte oder Mitschriften nicht mehr hochgeladen werden könnten. Grundlage dafür ist die Angst der Uni vor den eigenen Dozierenden: Weil man ihnen nicht zutraut zwischen urheberrechtlich problematischen und unproblematischen Inhalten zu unterscheiden, wählt man den technischen Kahlschlag.
Dies lehnen wir als Studierendenrat entschieden ab!
- Wir fordern freien Zugang zu Lehrmitteln! Weiterhin sprechen wir uns gegen das jetzige veraltete Urheberrecht aus, welches einen freien Zugang zu Bildung durch eine unverhältnismäßige Wertung des geistigen Eigentums unmöglich macht.
- Deshalb müssen alle Hochschulen den Rahmenvertrag mit der VG Wort ablehnen und ihre Position dazu bekannt machen. Das Versagen der herrschenden Politik und der Konflikt zwischen Eigentum und Vernunft müssen in das öffentliche Bewusstsein gebracht werden.
- Die Leitung der Universität Halle soll von der Abschaltung der Hochladefunktion bei StudIP absehen. Ohne diese Funktion kann keine Lehre mehr durchgeführt werden, die nicht an organisatorischen Hürden scheitert. Die Universität ist aufgefordert ihren Mitgliedern zu vertrauen.
(Text: Lukas Wanke im Auftrag des Studierendenrates der MLU)