Allgemeine Studienbedingungen: Wie ihr sicher schon durch Mails des Rektorates mitbekommen habt, soll die Lehre jetzt wieder komplett digital stattfinden. Das ist in Anbetracht der extrem hohen Infektions- und leider auch Todeszahlen auch nur konsequent und wird von uns begrüßt. Tatsächlich ist es das Konzept der “hybride Lehre” unbedingt wert weiterentwickelt und beibehalten zu werden, allerdings natürlich nicht während eines dringend notwendigen Lockdowns. Wir hoffen dabei darauf, dass die Dozierenden entsprechende Lehrinhalte und – materialien dann auch online zur Verfügung stellen können und uns keine Nachteile dadurch entstehen. Sollte es Fachbereiche geben, die auf Präsenz bestehen, dann meldet euch gerne bei uns und wir versuchen eine Lösung zu finden (vorsitz@stura.uni-halle.de). Leider gibt es mit dem Lockdown natürlich weitere Einschränkungen: So haben die Mensen des Studentenwerks Halle erst einmal bis voraussichtlich Mitte Januar geschlossen. Außerdem sind die (studentischen) Aufenthaltsräume erst einmal gesperrt worden und die Bibliotheken haben die Weihnachtsferien ebenfalls vorgezogen. Wir finden auch das im Sinne der Eindämmungsmaßnahmen sinnvoll, allerdings sind diese drei Strukturen elementar für das Studium (WLAN, Bücher, Versorgung). Deshalb erwarten wir zum einen, dass das keine Nachteile für Studierende mit sich bringen darf und hoffen zum anderen, dass deren Notwendigkeit bei einer potentiellen Entspannung der Lage prioritär bedacht wird. Zur Verlängerung der Ordnung zur Organisation des Studium in Zeiten der Corona-Pandemie verweisen wir auf das vorletzte Update: https://www.stura.uni-halle.de/…/corona-update-26-11-2020/
Landespolitik: Am 15.12.2020 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt der Beschlussempfehlung (Drs. 7/6967) des Wissenschaftsaussuchusses mehrheitlich zugestimmt. Damit wurde das Hochschulgesetz Sachsen-Anhalt geändert und unter anderem Folgendes beschlossen:
– Die Regelstudienzeit aller ordentlich immatrikulierten Studierenden des Landes wird um ein Semester verlängert.
– Die Hochschulen können in Eigenverantwortung regeln, ob auch die Regelstudienzeit von denjenigen Studierenden verlängert wird, die im Sommersemester 2020 beurlaubt waren.
– Bei Andauern der Pandemie oder in vergleichbaren Krisensituationen kann das Wissenschaftsministerium nun per Verordnung die Regelstudienzeit verlängern.
– Hochschulen haben nun die Möglichkeit, Prüfungsleistungen nicht zu werten oder einen Verbesserungsversuch anzubieten, wenn die Umstände einer Prüfungsleistung pandemiebedingt erschwert waren.
– Bedauerlicherweise wurde der Änderungsantrag zur Erstattung der Studiengebühren (Drs. 7/7014) abgelehnt.
Finanzhilfen: Die Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfe für Studierende gilt das gesamte Wintersemester lang. Das heißt, dass ihr bis Ende Dezember auch noch für diesen Monat die Hilfen von bis zu 500 Euro beantragen könnt (https://www.stura.uni-halle.de/…/corona-update-30-11…/).