Der Bericht geht vor allem auf die spezifische Argumentation und die Betrachtung der Akteur*innen ein, für eine allgemeine Erläuterung des Problems sei die Stellungnahme des StuRas empfohlen: https://www.stura.uni-halle.de/blog/der-skandal-um-die-vg-wort-teilweise-abschaltung-von-studip/
TEIL I – Die Gesamtsituation:
Einleitung:
Zuerst stellte sich der Referent Daniel Gaittet vor, der lange im „freiwilligen zusammenschluss der studentInnenschaften“ (fzs) aktiv war und nun im Bundesvorstand des „Bundes demokratischer Wissenschaftler*innen“ (BdWi) sitzt. Nebenbei studiert er darüber hinaus vergleichende Kulturwissenschaften in Regensburg und begann mit einer Definition von Wissenschaft als aufklärerische Arbeit, die von den Verhältnissen immer wieder bedroht sei.
Rechtslage:
Danach ging es zu der Grundlage im Urheberrecht. Wichtig für das Thema des Abends war dabei vor allem der §52a UrhG, der die Verwendung bzw. Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Textausschnitten im universitären Kontext regelt (bzw. in Bildungseinrichtungen im Allgemeinen). Dieser hat dadurch eine neue Problematik hinzugewonnen, dass der Bundesgerichtshof geurteilt hat, dass der von der VG Wort ausgearbeitete Rahmenvertrag zur Einzelvergütung den Bestimmungen des §52a UrhG entspricht und somit rechtens ist (vgl. BGH I ZR 84/11). Die in diesem Falle höchste Instanz hat also entschieden, dass eine nutzungsbezogene Abrechnung erfolgen muss, da somit dem Beteiligungsgrundsatz besser Rechnung getragen werden könnte als durch die bisherige pauschale Vergütung.
Die VG Wort:
Entgegen der teilweise geführten Diskussion formulierte der Referent, dass die VG Wort keine monolithische Organisation sei, sondern viele Interessen vereinige. Die Verwertungsgesellschaft selbst ist ein rechtsfähiger, nicht gewinnorientierter Verein, dessen Aufgabenbereich und Monopolcharakter seit den Anfangsjahren der BRD staatlich definiert wird. Die Aufgabe der VG ist die Sammlung der Interessen von Autor*innen und Verlagen, gegenüber den Nutzenden. Interessant dabei ist, dass der BGH im April diesen Jahres geurteilt hat, dass Autor*innen die alleinigen Berechtigten an der Gewinnausschüttung sind und diese nicht mehr wie bisher zu 50% an die Autor*innen und zu 50% an die Verlage gehen darf (BGH I ZR 198/13). Somit ist die VG aktuell in sich sehr zerstritten und somit relativ instabil. Auch wenn die VG selbst nicht sonderlich transparent ist, wurde festgestellt, dass sich ein sehr großer Kreis von Menschen als bezugsberechtigt (jede*r Mensch mit einer Veröffentlichung oder als Vertretung eines Verlages) und teilweise als entscheidungsberechtigt melden kann. Festgestellt wurde auch, dass die Frage von §52a UrhG momentan nicht die größte Baustelle im Urheberrecht ist und sich die VG Wort aufgrund der Frage nach der Vergütung von Verlagen und Autor*innen vor größeren, für sie weitreichenden Problemen sieht.
Der politische Kontext:
Kritisiert wurde vor allem auch die Konferenz der Kultusminister*innen, die den Rahmenvertrag mit der VG Wort als Vertretung der Länder unterschrieben haben und dem die Universitäten nun beitreten sollten. Tatsächlich haben die zuständigen Beamt*innen damit entweder bewiesen, dass sie die Problematik mit der Einzelfallvergütung im universitären Intranet kaum verstanden haben oder sich für die Belange der Hochschulen nur bedingt interessieren. Denkbar erscheint auch, dass die von den Ländern früher übernommene Pauschalvergütung als unpassender Kostenpunkt schien und die Universitäten nun auf den Einzelfallvergütungen sitzen bleiben sollen. Es wurde als fraglich bezeichnet, ob die KMK in der Lage ist, nach dem Boykott bundesweit aller Hochschulen schnell und vernünftig eine neue Lösung zu verhandeln. Fraglich ist auch, ob die Länder überhaupt bereit dazu sind, da sie den kritisierten Rahmenvertrag teilweise sogar freudig begrüßten.
Reaktionen:
Die Reaktionen auf den Rahmenvertrag mit der Einzelfallvergütung waren allgemein ablehnend. Bis jetzt haben sich mindestens 11 von 16 Landesrektorenkonferenz gegen den Vertrag gewandt und es ist noch keine einzige Hochschule beigetreten. Damit muss in Zukunft in den betroffenen Einrichtungen grundsätzlich auf Texte der VG Wort verzichtet werden. Auch die Vertretungen der Studierenden haben sich gegen den Vertrag gewandt und es gab bereits erste Proteste. Ähnlich ablehnend haben sich einige Stiftungen, Verbände etc. geäußert. Festzuhalten ist, dass alle betroffenen Interessensgruppen die Länder und den Vertrag kritisieren und eine Neuverhandlung fordern. Eine passende Formulierung war, dass die Hochschulen den Vertrag durch einen verweigerten Beitritt „bestreiken“.
Ausblick:
Da der Vertrag absolut nicht akzeptiert wird und damit auch nicht den Interessen der VG Wort gerecht wird, ist eine Nachverhandlung nicht unwahrscheinlich. Allerdings liegt das momentane Problem nicht daran, dass die VG Wort die „böse Seite“ schlechthin darstellen würde, sondern grundsätzlich an einer Entscheidung des BGH auf Grundlage einer schlechten Rechtslage. Sie ist also ein Teil des mit vielen Baustellen ausgestatteten Urheberrechts, welches theoretisch novelliert werden soll. Ob das 2017 (Wahlkampf etc.) allerdings noch möglich ist, wurde mehrfach in Zweifel gezogen.
Trotz der Widerstände fasst der Referent die politische Aufgabe so zusammen:
„Wir haben jetzt die politische Aufgabe, die gesellschaftlichen Verhältnisse so zu gestalten, dass eine vernünftige Vergütung der Menschen, die Texte produzieren sichergestellt ist. Ohne dass die Digitalisierung der Lehre ausgebremst und der Zugang zu Wissen beschränkt wird. Der erste Schritt könnte hier eine Reform des Urheberrechts sein.“
Diskutiert wurden ebenfalls als langfristige Lösungsansätze “Wissenschafts- und Bildungsschranken“, die das Urheberrecht im Interesse des Fortschritts und der Wissenschaftsfreiheit relativieren sollen.
Ein kleine Zusammenfassung seiner Ausführungen findet ihr auch bei Youtube:
https://www.youtube.com/watch?v=fVbGU1TVOxw&feature=youtu.be
TEIL II – Die Situation an der Universität Halle
Als Ko-Referent war Markus Leber, der Kanzler der Uni Halle, eingeladen. Da er sich den Ausführungen des Referenten in vielen Punkten anschließen konnte, sind vor allem seine Äußerungen zur spezifischen Vorgehensweise der Universität wichtig, die sich aber im Wesentlichen mit denen in der Rundmail letztes Wochenende herumgegangen Inhalten decken, die man zum einem in seinem*ihrem Postfach (als Mitglied der Universität) und zum anderen hier nachlesen kann: http://wiki.llz.uni-halle.de/52a. Der Kanzler betrachtete ansonsten die Situation in weiten Teilen ähnlich pessimistisch wie der erste Referent, wies aber daraufhin, dass er den Widerstand der Hochschulen gegen den Vertrag für dauerhaft und stabil hält und dass es nun darum gehen müsste eine breite Öffentlichkeit gegen die Entscheidung von KMK und VG Wort zu erreichen, sowie die wichtigen Entscheidungen über etwaige Neuverhandlungen im Dezember zu forcieren.
Aktualisierung:
Als dieser Text geschrieben wurde, haben sich noch weitere Neuigkeiten ergeben: Inzwischen wollen sich HRK, KMK und die VG Wort erneut zusammensetzen und eine Lösung für das Dilemma anbieten. Das Ziel ist auch, vor dem 1.1.2017 bereits eine “bruchlose Nutzung” digitaler Semesterapparate anzubieten. Ob das gelingt oder ob es beim “Wollen” bleibt, werden die nächsten Woche und der zukünftige Kampf um eine Reform des Urheberrechts zeigen.
Die Stellungnahme auf der Seite der KMK findet ihr hier:
Einen kurzen Kommentar gibt es bereits vom “freien zusammenschluss der studentInnenschaften”:
http://www.fzs.de/aktuelles/presse/405626.html
Verantwortlich für den Bericht ist das Referat für Hochschul- und Bildungspolitik des StuRas#
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