Der Studierendenrat sucht für die kommenden Hochschulwahlen im Sommer 2021 eine*n Wahlleiter*in. Diese*r gibt die Wahlen und die Wahlergebnisse bekannt, überwacht die technische Durchführung und steht dem Wahlausschuss für die Wahlen der studentischen Gremien (Fachschaftsräte und Studierendenrat) als beratendes Mitglied bei.
Der*Die Wahlleiter*in muss Mitglied der verfassten Studierendenschaft sein (erkennbar am StuRa-Logo auf eurem Studierendenausweis). Der*Die Wahlleiter*in darf selbst bei den Wahlen kandidieren. Der ehrenamtliche Tätigkeitszeitraum beginnt spätestens am 01.03.2021.
Die Aufgaben als Wahlleiter*in richten sich nach der Wahlordnung und der Satzung der Studierendenschaft. Es erwarten euch unter anderem folgende Aufgaben:
Der*Die Wahlleiter*in
- bestellt die Mitglieder der Abstimmungsausschüsse und ggf. des Zählausschusses,
- hat zusammen mit dem Wahlausschuss die Gesamtaufsicht über die Wahlen,
- sichert die technische Vorbereitung und Durchführung der Wahlen,
- führt Beschlüsse des Wahlausschusses aus und nimmt an deren Sitzungen teil,
- legt den Wahltag bzw. die Wahlzeit fest und stellt im Einvernehmen mit dem Wahlausschuss einen Terminplan über den zeitlichen Ablauf der Wahlvorbereitungen und der Wahlen auf,
- hat die Wahlen rechtzeitig vor dem Wahltag bzw. dem Beginn der Wahlzeit bekanntzumachen,
- hat die Wählerverzeichnisse aufzustellen, zu führen und abzuschließen,
- legt Ort, Beginn und Ende der Auslegung der Wählerverzeichnisse fest,
- nimmt Wahlvorschläge an und notiert den Eingang, informiert Bewerber*innen unverzüglich über etwaige Mängel,
- gibt spätestens am 7. Tag vor dem Wahltag bzw. dem Beginn der Wahlzeit die zugelassenen Wahlvorschläge bekannt,
- sorgt für den korrekten Ablauf der Briefwahl und für die Ausgabe der Briefwahlunterlagen,
- bestimmt bei Urnenwahl in Abstimmung mit der Universitätsverwaltung die Wahlräume und legt die Zuordnung der Wahlberechtigten zu den einzelnen Wahlräumen fest,
- sorgt bei elektronischer Wahl für die Versendung der Wahlunterlagen,
- führt die Wahlprüfung durch,
- gibt die Wahlergebnisse bekannt und benachrichtigt gewählte Vertreter*innen,
- ruft zusammen mit dem Wahlausschuss die konstituierenden Sitzungen ein und führt diese durch.
Der*Die Wahlleiter*in wird für seine*ihre Tätigkeit mit einem Betrag in Höhe von 600 Euro finanziell entschädigt.
Genauere Informationen findet ihr in der Wahlordnung der Studierendenschaft, der Satzung der Studierendenschaft und auf der Seite zu den Hochschulwahlen: www.hochschulwahl.info
Wir freuen uns auf eure Bewerbungen (Vorstellung deiner Person und Motivation) bis zum 04.02.2021 an: sitzungsleitung@stura.uni-halle.de
Geeignete Bewerber*innen werden dann zu der Sitzung des Studierendenrates am am 08.02.2020 einladen.