Für eine gerechte Lösung im Landeshochschulgesetz

Als Studierendenvertreter*innen lehnen wir die aktuelle Regelung der „Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung“ strikt ab und fordern die demokratischen Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt dazu auf, die derzeitige Novellierung des Landeshochschulgesetz dafür zu nutzen, diese massive Ungerechtigkeit für Studierende zu beenden.

Was ist eine „Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung“?

Die Bescheinigung geht über ein normales Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) hinaus und wird  an manchen Hochschulen Sachsen-Anhalts und dort in manchen Fächern verlangt, um sich von einer Prüfung krankheitsbedingt abzumelden. Die Argumentation ist, dass eine Arbeitsunfähigkeit nicht auch eine Prüfungsunfähigkeit nach sich ziehen würde – mit einem gebrochenen Arm könnte man ja immer noch eine mündliche Prüfung absolvieren.

Deshalb müssen die betroffenen Studierenden dem Prüfungsamt und dem Prüfungsausschuss eine „Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung“ vorlegen, bei der entgegen der ärztlichen Schweigepflicht, die dafür aufgehoben werden muss, die Symptome der Krankheit angegeben werden müssen. Anders als ein Attest kostet diese Bescheinigung darüber hinaus Geld und es gibt Mediziner*innen, die sie aus prinzipiellen Gründen nicht ausstellen.

Warum ist das problematisch?

Abgesehen davon, dass Studierende unter Umständen keine Ärzt*innen finden, die eine solche Bescheinigung ausstellen und dann für die Anerkennung ihrer Gesundheitsprobleme zahlen müssen, verletzt die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht und die Angabe von Symptomen die informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen. Letztlich müssen die konkreten Symptome mit etlichen Nicht-Mediziner*innen geteilt werden, die dann darüber urteilen sollen. Aber nicht nur: Es gibt genug Krankheiten, bei denen relativ leicht aus den Symptomen auf die Diagnose geschlossen werden kann – das öffnet den Raum für Stigmatisierung und ein Gefühl von Unsicherheit.

Was kann dagegen getan werden?

Als Studierendenvertreter*innen kennen wir die Diskussion seit Jahren. Es braucht eine kollektive Lösung für das ganze Bundesland – auch um keinen dauerhaften Streit darüber zu führen. Deshalb bitten wir die Mehrheit des Landtags von Sachsen-Anhalt darum, das Landeshochschulgesetz im Kontext der derzeit stattfindenden Novellierung an dieser Stelle zu ändern. So könnte man §12 Abs. 9 (1) HSG LSA konkretisieren und deutlich machen, dass eine Prüfungsunfähigkeit durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung festgestellt wird.