Mit Fassungslosigkeit nimmt der Studierendenrat den offenen Brief des Fachschaftsrates der Biologie zur Kenntnis, in welchem dieser um Unterstützung bittet, da die Prüfungen in den Grundlagenfächern Genetik und Zellbiologie aus dem vergangenen Wintersemester zum zweiten Mal verschoben worden sind (1). Offenbar weigern sich zuständigen Professor*innen, die Prüfungen digital anzubieten. In der Essenz gestaltet es sich daher so, dass die Prüfungen nun vom Mai offiziell zwar in den Juli, effektiv aber auf unbestimmte Zeit verschoben werden, da die Eindämmungsmaßnahmen infolge der Corona-Pandemie uns erwartungsgemäß noch einige Zeit verfolgen werden.
Diese Katastrophe für den bereits durch die Corona-Pandemie beeinträchtigten Studienverlauf der Studierenden des Bachelors Biologie ist völlig inakzeptabel und muss unverzüglich behoben werden! Aus der fadenscheinigen Argumentation heraus, es müssten eine „Chancengleichheit und Vergleichbarkeit […] einer Klausur in Präsenz“ (1) gewahrt werden, werden hier massive Benachteiligungen der Teilnehmer*innen der Module in Kauf genommen. Nicht nur ist die institutsseitig zu verantwortende Erhöhung des Arbeitspensums im Sommersemester für die Studierenden kaum zu leisten – schwierig bereits parallel zur Vorlesungszeit allerdings definitiv nicht in der Vorbereitung auf die Prüfungszeit –, eine daraus resultierende massive Verzögerung des Studienfortschritts ist weiterhin absolut nicht hinnehmbar.
Laut § 12 Abs. 2 des Landeshochschulgesetzes von Sachsen-Anhalt müssen Prüfungen studienbegleitend durchgeführt werden (2) – weder sind die Prüfungen der Genetik bzw. der Zellbiologie Teil einer Blockprüfung, noch handelt es sich um Abschlussprüfungen. Eine Verschiebung der Ersttermine der Prüfungen in das nächste Semester kann kaum noch als studienbegleitend betrachtet werden und könnte daher bereits ein Verstoß gegen das Landesrecht darstellen.
Auch kennt der Bachelorstudiengang Biologie in Halle Studienabschnitte. Eine Teilnahme an den Projektmodulen der höheren Semester kann nur erfolgen, wenn im Grundstudium mindestens 100 Leistungspunkte erreicht wurden. Ein Erreichen dieser Schwelle wird ohne die 9 Leistungspunkte des Moduls Genetik oder die 5 Leistungspunkte des Moduls Zellbiologie allerdings massiv erschwert. Weiterhin sind beide Module teilweise obligatorische Voraussetzung für vertiefende Module der höheren Semester. Eine Nichtteilnahme an den Prüfungsterminen ist für die Studierenden daher keine Option. Ein selbstbestimmtes Studium wird hier aktiv verwehrt!
Es ist völlig unverständlich, wie die Professor*innen auf Basis eines persönlichen Unwillens, ihrer Lehrverpflichtung nachzukommen, derart rücksichtslos in Kauf nehmen, dass Studierende eine Verlängerung ihrer Studienzeit hinnehmen müssen. Insbesondere für Studierende ohne eine Absicherung durch das BAföG führt das im Zweifel auch zu massiven finanziellen Belastungen.
Wir fordern sowohl das Institut für Biologie, das Dekanat der Naturwissenschaftlichen Fakultät I, das Rektorat der MLU als auch das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes auf, diesen Skandal nicht weiter auszusitzen und dafür zu sorgen, dass die Prüfungen zu den zuletzt angekündigten Terminen im Mai digital angeboten werden!
(1) siehe offener Brief des Fachschaftsrates Biologie der MLU [korrigiert]
Dazu: Stellungnahme des Fachschaftsrates Biologie zur Korrektur des Beschwerbebriefs
(2) https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-HSchulGST2010V19P12