Kann-Semester/Nicht-Semester/Solidarsemester?
Verlängerung der Regelstudienzeit: Einige Hochschulen haben für sich schon entschieden, dass sie im Sinne des “Kann-Semesters” das Sommersemester nicht für die Regelstudienzeit der einzelnen Studierenden zählen lassen. Das führt teilweise dazu, dass sie die bereits überwiesenen Langzeitstudiengebühren zurückerstattet bekommen können. Aber es hat auch andere Vorteile, denn damit gibt die Hochschule z.B. vor dem Bafög-Amt, der KfW-Kreditvergabe oder späteren potentiellen Arbeitgeber*innen zu, dass im Sommer 2020 aufgrund der Corona-Pandemie für uns nur ein eingeschränktes Studium möglich war. Das nimmt niemandem etwas weg, denn es bleibt ja legitim und möglich, trotzdem seine*ihre durch die Regelstudienzeit normierten 30 Leistungspunkte (für Bachelor-Studiengänge) zu absolvieren. Es muss aber trotzdem anerkannt werden, dass es strukturelle Gründe gibt, warum das für viele zur Zeit nicht oder nur mit größeren Einschränkungen möglich ist. Um hier etwas zu erreichen, haben wir im Kontext der Studierendenrätekonferenz Sachsen-Anhalts mit anderen Studierendenschaften im Land auch noch einmal eine Position erarbeitet, die sich unter anderem auf die geforderte Verlängerung bezieht und eine Lösung von der Landesrektorenkonferenz (LRK) fordert: https://hallespektrum.de/nachrichten/bildung/haertefall-ist-der-normalfall-erklaerung-der-studierenden-in-sachsen-anhalt/376136/
(Langzeit-)Studiengebühren: Wie wir ja schon verbreitet haben, fallen die Langzeitstudiengebühren aufgrund einer Änderung des Landeshochschulgesetzes ab dem Wintersemester 2020/21 ohnehin weg. Darüber sind wir auch sehr froh, denn das bietet tausenden Studierenden auf einen Schlag eine große Entlastung. Leider wurde hier nicht auf die Situation der Corona-Pandemie reagiert: Es wäre richtig und wichtig, wenn die Landesregierung nun auch die Langzeitstudiengebühren für das gerade laufende Sommersemester zurückerstatten lassen würde. So wurde zwar eine alte Forderung von uns endlich umgesetzt, aber in der konkreten Krisensituation hilft es den Studierenden wenig. Hier muss das Land handeln, denn die MLU sieht sich nicht in der Pflicht bzw. in der Lage es von sich aus zu tun, sondern verweist auf Einzelfallregelungen über Härtefallanträge, die ihr bei der Gebührenstelle findet.
Finanzhilfen vom Bund: Während es vom Land gar kein Programm gibt, sehen die Finanzhilfen vom Bund sehr bescheiden aus. Die Studienkredite über die KfW wurden schon vielfach kritisiert. Sie führen zu einer stärkeren Verschuldung der Studierenden, wirken offensichtlich extrem abschreckend und sind nur bis zum März 2021 garantiert zinsfrei, danach müssen die Schuldner*innen vielleicht auch noch Zinsen zahlen. Hier gab es bessere, schnellere und sozialere Alternativen, die von Fachleuten, Betroffenen und Politiker*innen gefordert wurden. Leider hat die Bundesbildungsministerin die Bedenken ignoriert. Darüber hinaus soll das Notfallprogramm, welches das Studentenwerk Halle bereits in kleinere Variante vorgehalten hatte, jetzt auf Bundesebene vereinheitlicht werden. Die Studentenwerke haben 100 Millionen Euro bekommen, die sie als Zuschüsse an die Studierenden weitergeben können. Dabei gibt es aber ebenfalls einen großen Haken: Das Geld ist nicht nur insgesamt zu knapp bemessen, jede*r bekommt auch maximal 500 Euro. Von der auszuzahlenden Summe wird dann alles abgezogen, was die betroffene Person noch auf dem Konto hat. Wer also noch 200 Euro hat, bekommt nicht den vollen Zuschuss, sondern nur einmalig 300 Euro. Das widerspricht der Lebensrealität der Studierenden völlig. Hier ist der Protest etlicher studentischer Selbstverwaltungen nicht nur verständlich, sondern unbedingt zu unterstützen.
Fazit: Die studentischen Proteste haben zumindest bewirkt, dass auf Bundesebene überhaupt ein Programm gibt. Das dieses irgendwo zwischen dem Tropfen auf dem heißen Stein und einem Totalausfall liegt, ist deshalb umso bedauerlicher. Während das Bundesbildungsministerium seine Position weiterhin nicht überdenken will, wird in den einzelnen Ländern und an den Hochschulstandorten noch diskutiert. Hier hoffen wir insbesondere in Sachsen-Anhalt bezüglich Gebühren, Regelstudienzeit oder Freiversuchen noch etwas erreichen zu können, können aber natürlich nichts garantieren.