In dieser Woche wurde das neuen Hochschulgesetz im Landtag von Sachsen-Anhalt verabschiedet. Wir wollen an dieser Stelle noch keine abschließende Bewertung der Neuerungen treffen. Einen Teil unserer Positionen findet ihr bereits in den alten Statements zum Novellierungsprozess (https://www.stura.uni-halle.de/blog/news-item/statement-zum-erneuten-entwurf-des-landeshochschulgesetzes-sachsen-anhalt/). Wir werden uns später noch einmal ausführlich zu positiven und negativen Entwicklungen verhalten und neue Forderungen entwickeln.
Trotzdem wollen wir an dieser Stelle kurz auf einige Sachen hinweisen, für die die Studierendenschaften seit Jahren gekämpft haben:
1.) Die unsozialen und kontraproduktiven Langzeitstudiengebühren sind ab dem Wintersemester 2020/21 komplett abgeschafft!
2.) Die in manchen Fachbereichen allgemeine „Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung“ wird abgeschafft. Ab sofort ist sie nur noch in begründeten Ausnahmefällen zulässig und Kosten und Verantwortung dafür liegen bei der Hochschule!
3.) Allgemeine Anwesenheitspflichten sind verboten! Die Prüfungsordnung muss explizit welche festlegen und die Verantwortlichen müssen begründen, warum diese im Hinblick auf Format und Inhalt der Lehrveranstaltung notwendig ist.
Einen kurzen Bericht zur Debatte im Landtag findet ihr hier: https://www.sueddeutsche.de/politik/landtag-magdeburg-landtag-billigt-neues-hochschulgesetz-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200506-99-964262