Jährlich finden an der Martin-Luther-Universität Hochschulwahlen statt. Dort werden unter anderem die Fachschaftsräte und der Studierendenrat neu gewählt. Im Zuge der studentischen Selbstverwaltung werden die Wahlen von der Studierendenschaft in Kooperation mit dem Wahlamt der Uni eigenständig durchgeführt. Hierfür suchen wir eine*n Wahlleiter*in und fünf Mitglieder für den Wahlausschuss.
 
 
 
 

Ausschreibung Wahlleiter*in

 
Der Studierendenrat sucht für die kommenden Hochschulwahlen im Mai 2018 eine*n Wahlleiter*in. Diese*r gibt die Wahl und die Wahlergebnisse bekannt, überwacht die technische Durchführung und steht dem Wahlausschuss für die Wahlen der studentischen Gremien (Fachschaftsräte und Studierendenrat) als beratendes Mitglied bei. Weiterhin bestellt er/sie den Wahlprüfungsausschuss.
 
Der ehrenamtliche Tätigkeitszeitraum beginnt spätestens im Februar 2018. Der/die Wahlleiter*in darf selbst bei der Wahl antreten.
 
Die  Aufgaben als Wahlleiter*in richten sich nach der Wahlordnung der Martin-Luther-Universität und der Satzung der Studierendenschaft und sind unter anderem:
 
 
Der/die Wahlleiter*in

  • – sichert die technische Vorbereitung und Durchführung der Wahl
  • – führt Beschlüsse des Wahlausschusses aus und nimmt an deren Sitzungen mit beratender Stimme teil
  • – bestellt gemäß den Vorschriften der Wahlordnung mindestens drei Mitglieder für den Wahlprüfungsausschuss, welche Mitglieder der Studierendenschaft sein müssen
  • – hat die Wahl spätestens am 35. Tag vor der Wahl bekanntzumachen
  • – hat die Wählerverzeichnisse aufzustellen und zu führen
  • – nimmt Wahlvorschläge an und notiert Eingang, informiert Bewerber*innen unverzüglich über etwaige Mängel
  • – sorgt für den korrekten Ablauf der Briefwahl
  • – gibt spätestens am siebten Tag vor der Wahl die zugelassenen Wahlvorschläge durch einen Aushang bekannt
  • – gibt Wahlergebnisse bekannt und benachrichtigt gewählte Vertreter/innen
  • – ruft zusammen mit dem Wahlausschuss die konstituierende Sitzungen ein und führt diese durch

 
 
Der/die Wahlleiter/in wird für seine/ihre Tätigkeit mit einem Betrag in Höhe von 500€ finanziell entschädigt. Diese Zahlung erfolgt auf 2 Raten verteilt im Tätigkeitszeitraum.
 
Genauere Informationen findet ihr in der Wahlordnung der Hochschule, der Satzung der Studierendenschaft, auf der Seite zu den Hochschulwahlen www.hochschulwahl.info und im Aufgabenblatt
 
Wir freuen uns auf eure Bewerbungen (Vorstellung deiner Person und Motivation) bis zum 19.01.2017 an: sitzungsleitung@stura.uni-halle.de. Geeignete Bewerber*innen werden dann voraussichtlich zu der Sitzung am 22.01.2018 eingeladen.
 
 
 
 
 
 

Ausschreibung Wahlausschuss:

 
Der Studierendenrat möchte für die kommenden Hochschulwahlen im Mai 2018 einen Wahlausschuss bestellen. Dieser soll aus fünf Personen bestehen. Er plant und führt die Wahl der Studierendenschaft sowie die Konstituierung der Fachschaftsräte und des Studierendenrates aus.
 
Mitglieder des Wahlausschusses müssen Mitglieder der verfassten Studierendenschaft sein (erkennbar am StuRa-Logo auf eurem Studierendenausweis) und dürfen nicht selbst in der bevorstehenden Wahl kandidieren. Der Tätigkeitszeitraum beginnt spätestens im Februar 2018.
 
Die weiteren Aufgaben richten sich nach der Wahlordnung und der Satzung. Es erwarten euch unter anderem folgende Aufgaben:
 
 
Der Wahlausschuss

  • – hat zusammen mit dem/der Wahlleiter*in die Gesamtaufsicht über die Wahlen
  • – bestimmt nach formalen Kriterien, welches Wahlverfahren zur Anwendung kommt
  • – nimmt im Auftrag des/der Wahlleiter*in die Wahlvorschläge entgegen
  • – entscheidet spätestens am 14. Tag vor der Wahl über die Zulassung der Wahlvorschläge
  • – stellt die nötigen Wahlunterlagen (Vorlagen der Niederschriften, Stimmzettel, Siegel, Urnen, etc.) bereit
  • – bereitet die Wahlräume vor
  • – sorgt für die Ausgabe der Briefwahlunterlagen
  • – bestellt die Abstimmungsausschüsse
  • – stellt Wahlergebnisse fest, überprüft Entscheidungen der Abstimmungsausschüsse, berichtigt ggfs. die Zählung
  • – benachrichtigt zusammen mit dem/derr Wahlleiter*in die gewählten Vertreter*innen in den Gremien
  • – ruft zusammen mit dem/der Wahlleiter*in die konstituierende Sitzungen ein und führt diese durch

 
 
Die Mitglieder des Wahlausschusses werden für  ihre Tätigkeit mit einem Betrag in Höhe von 400€ pro Person finanziell entschädigt. Diese Zahlung erfolgt auf 2 Raten verteilt im Tätigkeitszeitraum.
 
Genauere Informationen findet ihr in der Wahlordnung der Hochschule, der Satzung der Studierendenschaft, auf der Seite zu den Hochschulwahlen www.hochschulwahl.info und im Aufgabenblatt
 
Wir freuen uns auf eure Bewerbungen (Vorstellung deiner Person und Motivation) bis zum 19.01.2017 an: sitzungsleitung@stura.uni-halle.de. Geeignete Bewerber*innen werden dann voraussichtlich zu der Sitzung am 22.01.2017 eingeladen.