Die Tarifbeschäftigten der Länder haben in der letzten Verhandlungsrunde mit den Bundesländern eine Lohnsteigerung erreicht. Diese beträgt in der ersten Stufe 2 %, die rückwirkend für den 1. Januar 2017 gilt und in der zweiten Stufe 2,35 %, welche ab dem 1. Januar 2018 gelten wird. Bei den wissenschaftlichen Hilfskräften, zu denen auch Studierende gehören, ist diese Anpassung an die neuen Sätze in Sachsen-Anhalt Sache des Rektorates. An der Uni Halle wird die zeitnahe Anhebung allerdings blockiert und man möchte die Erhöhung frühstens im Sommersemester 2018 durchführen. Da wir keine sinnvollen Gründe erkennen können, die die Erhöhung im Rahmen der erste Stufe wenigstens zum Wintersemester 2017/18 unmöglich machen, bitten wir das Rektorat um eine Stellungnahme zu dieser Praxis und sprechen uns für die Anpassung mindestens zu diesem Zeitpunkt aus.