Unser Arbeitskreis Inklusion versucht seit einiger Zeit längst notwendige Änderungen im Landeshochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt durchzusetzen. Der Hintergrund dessen ist die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) durch die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2009. In dieser haben sich Bund und Länder dazu verpflichtet, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung nachhaltig und strukturell zu verbessern. Diese Verpflichtung trifft auch den Landesgesetzgeber bei der Überarbeitung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA). Der Entwurf zur Überarbeitung des HSG-LSA vom 16.09.2016 berücksichtigt die Vorgaben und Gewährleistungen aus der UN-BRK bislang nicht hinreichend.
Deswegen hat der Arbeitskreis einen Vorschlag zur Gesetzesänderung entworfen und benötigt eure Unterstützung in einer Onlinepetition, damit dieser den verantwortlichen Politker*innen vorgelegt werden kann.
Mehr Infos zu den Gesetzesänderungen sowie die Petition findet ihr hier: www.openpetition.de/!hsgbarrierefrei